Seite druckenFenster schließen

IG Metall Bielefeld - Leiharbeit_MBR

Aktuelles"metallzeitung"-LokalseitenInhaltÜber uns + Kontakt zu unsExklusiv für Mitglieder!

Für die IG Metall begeistern!

Fokus Werkverträge - Informationen für Aktive

Was bewegt mich?

 

Leistungen für Mitglieder
Es zahlt sich aus!
Die IG Metall hilft: Bei Freizeitunfall, Streik oder auch im Todesfall gibt es finanzielle Unterstützung.

Mitglied werden
Wer mitbestimmen will, muss Mitglied werden: Gemeinsam erreichen wir mehr!


Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Einstellung von Leiharbeitnehmern besser nutzen!

In einigen Betrieben nimmt die Zahl der Leiharbeitnehmer wieder zu. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates werden bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern oft nur unzureichend wahrgenommen.

Nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat umfassend zu informieren. Bei der Einstellung von Leih-arbeitnehmern gehören dazu u.a. folgende Informationen:

  • Personalien des Leiharbeitnehmers
  • Angaben über die vorgesehene Tätigkeit, den Arbeitsplatz, die Lage und Dauer der Arbeitszeit und die beabsichtigte Dauer der Beschäftigung

Weitere Informationen hier.


Leiharbeit muss

verhindert oder begrenzt und fair gestaltet werden.

Von der Landesregierung fordert Bezirksleiter Oliver Burkhard eine Zertifizierungsstelle für faire Leiharbeit.