Wie in der Leiharbeit Einstellungen verhindert werden
Wir als IG – Metall Geschäftsstelle Herford sind in der Region zuständig für die Leiharbeit in der Metall & Elektroindustrie, der Holz- und Kunststoffindustrie, der Textilindustrie und des Handwerks.
Wir haben dafür gesorgt, dass viele Leiharbeitnehmer in den Genuss von Branchenzuschlägen kommen, egal ob die Einsatzbetriebe tarifgebunden sind oder nicht. Hier sind Zuschläge vereinbart, die je nach Einsatzdauer bis zu 90 % des Verdienstes eines Festangestellten betragen kann. In der Metall- und Elektroindustrie ist gerade ein neuer Tarifvertrag über Branchenzuschläge verhandelt worden. In den anderen Industriezweigen wird aktuell darüber verhandelt, weil die bestehenden Tarifverträge zu den Branchenzuschlägen Ende September auslaufen, was dazu führen würde, das dann nur noch die gesetzlich schlechtere Regelung geltend würde.
Neben den Branchenzuschlägen treibt uns als IG- Metall Geschäftsstelle im Moment ein anderes Phänomen um.
Thema: Ablösesummen / Vermittlungsprovisionen
Es gibt offensichtlich immer mehr prekär Beschäftigte, insbesondere bei der Leiharbeit, bei denen durch sogenannte Vermittlungsprovisionen verhindert wird, dass sie einen festen Arbeitsvertrag beim Entleiher bekommen, obwohl solche Verträge gemäß § 9 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unzulässig sind.
Politisch ist gewollt, dass Leiharbeitnehmer über ihren Status als Leiharbeitnehmer hinaus in den Entleihbetrieben eine Chance bekommen und wieder in den ersten Arbeitsmarkt
Integriert werden. Durch solche Praxis wird diese Intention natürlich völlig konterkariert.
Aktuell werden viele Leiharbeitnehmer damit konfrontiert, dass die Entleiher nicht bereit sind solche „Ablösesummen“ zu zahlen. Wir hören oft das Argument von den Leiharbeitnehmern, das gesagt wird „Wir würden euch ja in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen aber dein Verleiher will zu viel Geld für dich haben“.
Hier gibt uns auch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, seit 01.04.2017 in Kraft, wenig Handlungsspielraum. Als großer Wurf der Politik angekündigt, ist es bei genauer Betrachtung keine wirkliche Verbesserung für die Menschen die in der Leiharbeit beschäftigt sind.
Frank Branka, bei der IG Metall in Herford für die Unterstützung der Leiharbeitnehmer zuständig: “Ebenso werden unsere Mitglieder zurzeit in vielen Fällen um Ihre Branchenzuschläge geprellt. Auf diese gibt es einen Rechtsanspruch- bis zu zusätzlichen 50% vom Grundlohn sind z. B. in der Metall- und Elektrobranche üblich.
Viele Entleiher drücken sich um diese Zahlungsverpflichtung, indem sie behaupten sie seien nicht tarifgebunden und insofern nicht zur Zahlung von Branchenzuschlägen verpflichtet.
Das entspricht nicht der Wahrheit. Ausschlaggebend für den Anspruch ist einzig und allein die entsprechende Branchenzugehörigkeit“
Wer sich als Leiharbeitnehmer wehren will kann mit Frank Branka ( frank.branka@igmetall.de ) unter der Telefon- Nr. 05221/ 163274 Kontakt aufnehmen.