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IG Metall Olsberg - Aktuelles

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Was ist eine Gewerkschaft?

Hast du dich schon einmal gefragt, was eine Gewerkschaft eigentlich ist und welchen Nutzen du davon hast, Mitglied zu sein? Wer hilft dir bei Fragen rund um deinen Job oder unterstützt dich im Streitfall? Und wie entstehen Tarifverträge?

Wenn dich diese Fragen beschäftigen, bist du hier genau richtig. In unserem Podcast nehmen wir diese und viele weitere Themen unter die Lupe. Mal in spannenden Interviews, mal im lockeren Gespräch – wir beleuchten alle Aspekte rund um Gewerkschaft und Arbeitswelt.

Freu dich auf interessante Einblicke und hilfreiche Informationen. Wir freuen uns auf dich!
🎙️🔺🎙️
https://open.spotify.com/episode/2m4rl9a7Ancrbmt5IRVQMN?si=069c834b038f42a9


 Zuckerfest bei Firma HOPPECKE

Anlässlich des Zuckerfestes, hat der Betriebsrat der Firma HOPPECKE kleine Aufmerksamkeiten an die Kolleginnen und Kollegen verteilt.

Es war wieder mal eine gelungene Aktion und bei einer guten Tasse Kaffee konnten wieder die ein oder anderen interessanten Gespräche geführt werden. 🔺📢 


 

Parlament der Arbeit konstituiert sich

Olsberg Zur konstituierenden Delegiertenversammlung trat jetzt das Parlament der Arbeit der IG Metall Olsberg zusammen. Durch den 1. Bevollmächtigten wurde der Geschäfts- und Kassenbericht vorgestellt. Die abgelaufen Amtsperiode (4 Jahre) kann sich sehen lassen. So konnte der Mitgliederbestand weiter ausgebaut werden.  Mit 4303 Mitgliedern zum Jahresende hat die IG Metall Olsberg erneut einen Höchststand erreicht. Das ist zum einen der Erkenntnis der Beschäftigten geschuldet, in der Gruppe ist man durchsetzungsfähig und kann Arbeitsbedingungen mitgestalten. Zum anderen ist der Mitgliederzuwachs der kontinuierlich guten Mitgliederarbeit der Funktionsträger zuzurechnen. Der sehr aktive Ortsfrauenausschuss trägt einen großen Anteil der Verantwortung für die überproportional gute Mitgliederentwicklung bei den weiblichen Mitgliedern, so Helmut Kreutzmann in seinem Geschäftsbericht.

André Geyer konnte im Bericht zur Mitgliederentwicklung, trotz der Coronaphase, eine durchweg positive Bilanz ziehen. Einzig zu bemängeln ist die Entwicklung im Bereich der Jugendlichen (bis 27 Jahren) und Auszubildenden. Die Jugendlichen bekommen oft von ihren Eltern und Vorgesetzten gesagt sie bräuchten keine Gewerkschaft. Was sie aber nicht gesagt bekommen ist wer sich dann um ihre Ausbildungs-, Arbeits- und Einkommensbedingungen kümmert. Der einzelne Auszubildende? Doch ist auch hier Licht so gibt es immer wieder positiv Beispiele in den Betrieben.

Der Kassenbericht viel erneut positiv aus. So konnte die Ortskasse erneut einen Zuwachs von fast 4% erzielen. Das ist der positiven Mitgliederentwicklung, aber auch der sorgfältigen Ausgabenpolitik des Ortsvorstandes geschuldet.

In der anschließenden Konstituierung wurde der Ortsvorstand neu gewählt. Im Amt des 1. Bevollmächtigten und Kassierers wurde Helmut Kreutzmann mit 100% der abgegebenen Stimmen erneut bestätigt. Auch der zweite Bevollmächtigte Frank Rennerich erhielt mit 96% ein mehr als ordentliches Ergebnis. Zu Beisitzern in den Ortsvorstand wurden gewählt: Bertram Gaukstern (Fa. Hitachi), Wolfgang Geilen (Fa. Oventrop), Natalie Schmidt (Fa. Oventrop), Pierre Lipina (Fa. Olsberg), Jessica Pohlmann (Fa. Hoppecke Service), Thomas Hengsbach-Esser (Fa. Witteler), Diana Schürmann (Fa. Egger), Dirk Otto (Fa. Impuls) und Michael Trippe (Fa. Kusch).

In die Tarifkommissionen wurden gewählt:  Pierre Lipina (Metall und Elektroindustrie), Manuel Rüth (Schlosserhandwerk), Diana Schürmann und Tobias Aufmkolk (Holz verarbeitende Industrie).

Mit großem Dank und Applaus wurden die anwesenden ehemaligen Funktionäre aus ihren Ämtern im Ortsvorstand und der Delegiertenversammlung verabschiedet. Nicht mehr in Funktion sind, Alexandra Paffe-Middel und Hasan Yalinci beide Ortsvorstand, sowie aus der Delegiertenversammlung, Helmut Lefarth, Ralf Kentsch, Otto Trutnau, Stephanie Knorrn, Walter Fischer, Georg Jüttemeier, Heinrich Meuser, Harald Weber und Klaus Dieter Adam.    


Der Arbeitsrechtsschutz §

Einer der vielen Gründe Mitglied der IG Metall zu sein.

Hier eine kleine Übersicht: Mitglied vs. Nichtmitglied

 


Jubilarfeier der IG Metall Geschäftsstelle Olsberg

Sehr stolze Jubilare konnte die IG Metall Olsberg auf ihrer Jubilarehrung begrüßen.

Rund 80 Gewerkschafter fanden an diesem Samstagnachmittag den Weg zum Haus des Gastes in der Konzerthalle Olsberg.

Helmut Kreutzmann begrüßte Frau Beate Ruhland, die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Olsberg, sowie Frank Linnekugel, stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Medebach. Ihre Anwesenheit ist ein Zeichen der Wertschätzung der Städte Olsberg und Medebach gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, so Helmut Kreutzmann 1. Bevollmächtigter der IG Metall Olsberg.

 

In seiner Begrüßung ging Helmut Kreutzmann auf die Erfolge der Jubilarinnen und Jubilare ein. In einer langen Zeit der Mitgliedschaft ist viel erreicht worden, beispielhaft genannt wurden: sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, 30 Tage Urlaub, 35 Stunden Woche und vieles mehr. Gerade die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft sind es, die starke und damit durchsetzungsfähige Gewerkschaften benötigen. Neben den Themen bezahlbare Energie und Gestaltung der Transformation hin zu einer klimafreundlichen Produktion wird auch das Rentenniveau und das Renteneintrittsalter immer ein Thema sein, zudem sich Beschäftigte solidarisch zusammenschließen müssen.

 

Auch Dirk Wiese (MdB) und Matthias Kerkhoff (MdL) übermittelten den Jubilarinnen und Jubilaren ihre Wertschätzung. Beide gingen in ihren Grußworten auf die Situation in den Konfliktregionen Ukraine, Israel sowie Gaza ein. Sie stellten darüber hinaus die Auswirkungen dieser Konflikte für unsere Gesellschaft dar. Mit den beiden Rednern waren sich alle einig, der Schutz der Menschen, besonders des jüdischen Lebens muss in unserem Land oberste Priorität haben.

Bekommen wir den Respekt vor dem Anderen nicht hin, wird unsere Gesellschaft auseinanderbrechen, so Helmut Kreutzmann.

Er forderte die Anwesenden auf, gerade auch mit den Politikern zu reden und nicht über sie. Wir brauchen Solidarität in unserer Gesellschaft und auch Solidarität mit unseren Politikern.

 

Die 123 Jubilare bringen es in diesem Jahr auf insgesamt 5081 Jahre Gewerkschaftszugehörigkeit und 7790 Jahre Lebenserfahrung. Vier Jubilare sind in diesem Jahr für 70 Jahre Mitgliedschaft, also Eintritt in die IG Metall im Jahr 1953, zu ehren. Helmut Kreutzmann freute sich sehr, dass er zwei von ihnen, Werner Brüggemann und Helmut Erlemeier, heute persönlich ehren konnte.

Nach der sehr stimmungsvollen Ehrung der Jubilare gab es bei Kaffee, Kuchen und einigen Kaltgetränken noch Gelegenheit zum Austausch, ehe die Ehrung gegen 18 Uhr langsam ausklang.

 

Foto: v.l. Beate Ruhland, Helmut Kreutzmann, Helmut Erlemeier, Matthias Kerkhoff, Werner Brüggemann, Dirk Wiese, Frank Linnekugel, Frank Rennerich

 

 


Zurück ⏪ in die Schule,
letzte Woche hieß es für die IG Metall Olsberg: „back to school“ 🙂
 
 
 
Wir waren von Montag bis Mittwoch am Berufskolleg in Olsberg. Hier durften wir den Unterricht in verschiedenen Klassen für die Azubis im 1. Lehrjahr übernehmen.
Wir hatten richtig tolle Gespräche rund um das Thema Ausbildung:
• welche Rechte und Pflichten hat man als Auszubildender
• was ist in einem Ausbildungsvertrag alles geregelt
• Unterschied Ausbildungsrahmenplan & betrieblicher Ausbildungsplan
• wann darf man als Azubi Überstunden machen
• welche Ausbildungsmittel zahlt wer
• usw.
 
Wir haben einige wilde Geschichten von den Azubis gehört. Waren aber auch sehr erfreut zu hören, dass es doch auch Arbeitgeber in dieser Region gibt, die deutlich mehr machen und auch bezahlen als sie eigentlich müssten.
Das lässt unser Gewerkschaftsherz doch höher schlagen ❣️
Donnerstag und Freitag waren wir dann am Berufskolleg in Brilon. Hier haben wir die Gespräche bei Popcorn und Kaffee in den Pausen gesucht. Eine Klasse kam sogar zu uns raus und wir haben spontan etwas Unterricht an unserem IG Metall Stand gemacht.
Es war eine aufregende und tolle letzte Woche. Ein großer Dank geht an die Lehrerschaft, die uns dies ermöglicht hat und natürlich auch an die Schüler die so engagiert mitgemacht haben.
 
 

Aktive Mittagspause bei BBE Domoferm GmbH in Brilon!

 

Derzeit läuft die Tarifrunde im Schlosserhandwerk NRW, die Beschäftigten fordern Entgelterhöhungen von 8,5 % mindestens aber Erhöhungen von 270 EUR, sowie eine Anpassung der Ausbildungsvergütungen an die Metall- und Elektro-Industrie. Die Arbeitgeberseite hat es in der ersten Verhandlungsrunde versäumt ein Angebot zu unterbreiten. Am Donnerstag, den 05.10.2023 fand die zweite Verhandlungsrunde statt.

Die Beschäftigten der BBE Domoferm GmbH setzten ein starkes Zeichen für die Tarifrunde am letzten Donnerstag im Rahmen einer aktiven Mittagspause. Bei einer dicken „Sauerländer Bockwurst“ diskutierten die Beschäftigten die Forderungen der IG Metall und unterstützten die Tarifrunde indem Sie an der Fotobox „Gesicht“ zeigten.

Starke Beteiligung einer starken Belegschaft! Gemeinsam für einen guten Tarifabschluß!

 

 


Deine Meinung zählt! - Mit diesem Motto startete am Mittwoch, den 16.08.2023 die Umfrage zur bevorstehenden Tarifbewegung in der Holz- und Kunststoffindustrie vor dem Tor der Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co.KG.

Die IG Metall Olsberg wollte wissen, wie die Beschäftigten die Situation im Betrieb einschätzen und was ihnen persönlich wichtig für die kommende Tarifrunde ist.

Ende September wird die Tarifkommission der Holzverarbeitenden Industrie die Forderung beschließen. Der Tarifabschluss hat auch Auswirkungen auf die Entgelte der Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co.KG. Egger hat eine Übernahme der Entgelterhöhungen erklärt. 

 

Auch die Firma Impuls Küchen GmbH bekommt noch die Gelegenheit sich an der Umfrage zu beteiligen.


Einladung der Vertrauensleute der Firma HOPPECKE Batterien, HBS und Hoppecke Service!

Am vergangen Samstag, hatte die IG Metall Olsberg die Vertrauensleute der Firma HOPPECKE Batterien, HBS und Hoppecke Service zum Giersker Treff in Olsberg eingeladen.
Es war an der Zeit einmal Danke zu sagen, für die geleistete Arbeit der Vertrauensleute im Betrieb. Ebenfalls ein Anlass um Danke zu sagen, war und ist der neu unterzeichnete Haustarifvertrag bei der Firma HOPPECKE.
Auf dem Programm stand eine Besichtigung des Phillippstollen, sowie ein gemütliches Beisammen sein mit Grillen und Musik.
So macht gemeinsames Arbeiten doch Spaß. Und ihr seht: GEMEINSAM kann man mehr erreichen!

Tarifabschluss bei Fa. HOPPECKE

v.l. Jessica Pohlmann Betriebsratsvorsitzende Hoppecke Service, Thorsten Weller Betriebsratsvorsitzender Hoppecke, Frank Rennerich Betriebsratsvorsitzender Hoppecke Batterie Systeme und 2. Bevollmächtigter der IG Metall Olsberg, Christoph Hückelheim Personalleitung Hoppecke Gesellschaften, Helmut Kreutzmann 1. Bevollmächtigter IG Metall Olsberg

Brilon Mit der Übergabe der Haustarifverträge wurde die Tarifrunde bei der Fa. HOPPECKE jetzt auch offiziell abgeschlossen. Beide Seiten können zufrieden sein. Mit dem nun gefundenen Ergebnis trägt der Tarifabschluss der Leistung der Mitarbeiter der Fa. Hoppecke Rechnung. In einem nicht einfachen Umfeld mit steigenden Betriebs- und Energiekosten ist Hoppecke, im Wissen um die Kosten der Inflation auch bei den Beschäftigten, an die Grenzen des Möglichen gegangen.  

Das Unternehmen HOPPECKE benötigt auch zukünftig motivierte und qualifizierungswillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende, die das Unternehmen und damit auch unsere Region voranbringen.

Es ist uns gelungen, mit einer zeitlichen Streckung, den Abschluss der Metall- und Elektroindustrie auch für HOPPECKE zu vereinbaren. Die Verhandlungen waren, unter dem Kostendruck den die Unternehmen verspüren, nicht immer einfach aber immer von gegenseitigem Respekt getragen. Auch die Geschäftsführung sieht die inflationären Auswirkungen auf die Beschäftigten, so Helmut Kreutzmann 1. Bevollmächtigter der IG Metall Olsberg. 

Ab dem 01. Juli gibt es für alle tarifgebundenen Beschäftigten eine Entgelterhöhung von    5,2 %, ab Juli 2024 weitere 3,3 %. Bis zum Dezember 2024 erhalten alle tarifgebundenen Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 €, in vier Raten. Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende erhalten die Zahlungen anteilig. Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist bis zum 30.09.2025.

Dieser Abschluss zeigt, dass die Firma HOPPECKE mit ihrer Tarifbindung zu einem starken und verlässlichen Partner auf dem heimischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt zählt, so Helmut Kreutzmann abschließend.

 


Erfolgreicher Frauenaktionstag der IG Metall Olsberg / Spende an Donum Vitae in Meschede übergeben

(v.l.: Michaela Fahnenstich (Beratung); Marita Krefeld (Beratung und Prävention); Nicole Wegener (IG Metall Olsberg); Laura Kreutzmann (IG Metall Olsberg); Mareike Wiese (IG Metall Olsberg)

Die IG Metall Olsberg hat ihren ersten Frauenaktionstag veranstaltet. Die interessanten Work Shops zu den Themen Elternzeit, Rente & Altersteilzeit, sowie Stressmanagement und sicheres Auftreten lockten viele Besucher zum Giersker Treff in Olsberg.


Durch das abwechslungsreiche Programm konnten die anwesenden Frauen, aber auch die interessierten Männer Fragen zu den angebotenen Themen stellen und an den informativen Workshops teilnehmen. Natürlich stand der gegenseitige Austausch im Vordergrund, das geht natürlich am besten, wenn der Spaß nicht zu kurz kommt. So waren Kinderschminken, Popcornmaschine und eine Fotobox fester Bestandteil des Tages.
Ein weiteres Highlight des Frauenaktionstages war die Tombola, bei der großartige Preise verlost wurden, die durch Spenden der umliegenden Firmen und Geschäftsleuten zu Stande kamen. Der Erlös des gesamten Tages sollte zugunsten eines Frauenprojektes in der Region gespendet werden.


Der Ortsfrauenausschuss der IG Metall Olsberg hat sich diesbezüglich für die Schwangerschaftsberatungsstelle Donum Vitae in Meschede entschieden.


Donum Vitae bietet kostenlose Beratung und Begleitung bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten drei Jahre nach Geburt eines Kindes an. Sie unterstützen bei Fragen zu Pränataldiagnostik und Kinderwunsch. Es sind Themen wie Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und die Suche nach finanzieller Unterstützung, die die Ratsuchenden in die Beratungsstelle führen. Bei dem Verlust eines Kindes, einem Schwangerschaftsabbruch oder einer vertraulichen Geburt begleiten die Beraterinnen durch Trauer und Ausnahmezustand.
Als gemeinnützige Organisation wird Donum Vitae zu 80 % durch das Land NRW finanziert und ist somit zu 20 % auf Spenden und Zuschüsse angewiesen.
Am vergangenen Mittwoch haben sich die Kolleginnen der IG Metall Olsberg auf den Weg nach Meschede gemacht um den Mitarbeiterinnen von Donum Vitae den Erlös vom Frauenaktionstag zu überreichen.
Durch den Frauenaktionstag konnte eine Spende in Höhe von 500€ übergeben werden. Nicht nur mit unserem Aktionstag, sondern auch mit der Auswahl von Donum Vitae haben wir die richtige Entscheidung getroffen, so Mareike Wiese IG Metall Olsberg.

 


Modernes tarifliches Entlohnungssystem für Impuls Küchen Brilon vereinbart

Übergabe der Tarifverträge: v.l. Dirk Otto stv. Betriebsratsvorsitzender, Georg Billert Geschäftsführer Impuls Küchen, Mehdi Al – Radhi Technischer Geschäftsführer Impuls Küchen, Helmut Kreutzmann 1. Bevollmächtigter IG Metall Olsberg

Brilon Qualifizierung ist der Garant für Erfolg. Das gilt für die Unternehmen wie für die Beschäftigten gleichermaßen. Qualifizierung muss sich aber auch lohnen. Unter dieser Annahme hat die Geschäftsführung der Fa. Impuls Küchen Brilon mit der IG Metall Olsberg einen Tarifvertrag zur Entlohnung abgeschlossen. So ist es jetzt möglich, auf Basis der tariflichen Lohngruppen, eine Prämie für den Grad der Qualifizierung zu zahlen. Wir brauchen und haben motivierte und qualifizierte Mitarbeiter die den Unternehmenserfolg mittragen. Da ist es doch nur natürlich, dass wir das auch honorieren, so Georg Billert Geschäftsführer der Fa. Impuls.

Mit diesen Tarifverträgen tragen wir den Leistungen der Beschäftigten Rechnung. Neben dem Lohntarifvertrag gilt auch ein Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Fa. Impuls Küchen Brilon.

Im Manteltarifvertrag sind alle wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeitszeit, Freistellung bei besonderen Anlässen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und dergleichen geregelt. Ich freue mich, dass die Geschäftsführung und wir als IG Metall einen gemeinsamen Blick auf die Wichtigkeit von wertschätzenden Arbeitsbedingungen haben. Dass es uns gelungen ist dies in ein gutes Tarifwerk für die Firma Impuls zu gießen ist nicht nur erfreulich, sondern vor allem auch ein wichtiges Werbeargument für zukünftige Arbeits- und Fachkräfte. Wer die Guten will, kann auf Tarifverträge nicht verzichten, so Helmut Kreutzmann 1. Bevollmächtigter der IG Metall Olsberg.


FRAUENAKTIONSTAG_2023🎉
WOW....unser erster Frauenaktionstag liegt nun hinter uns.
Wir hoffen es hat euch genauso viel Spaß gemacht wie uns.
Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für eure Unterstützung bedanken. 

Jedes einzelne Werbegeschenk, jede einzelne Spende für unsere Tombola hat dazu beigetragen, dass dieser Tag ein voller Erfolg wurde. Der Erlös des Tages wird bei den begünstigten Einrichtungen für Frauen auch nochmals Freude auslösen.

Wir freuen uns, dass die Beteiligung an unserem Frauenaktionstag so groß war. Gerne nehmen wir die Bitte der Besucherinnen und Besucher auf, zukünftig weiter solche Informations- und Austauschprojekte anzubieten. 😊👍

 

 

 


Besuch des 1. Vorsitzenden in unserer Geschäftsstelle

Am vergangenen Dienstag besuchte uns unser 1. Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann. Nach einem kleinen Einblick in unsere Geschäftsstelle und die tägliche Arbeit ging es los zur Betriebsbesichtigung bei der Firma Oventrop in Brilon.
Zusammen mit dem Betriebsrat und den Vertrauensleuten führte uns die Geschäftsleitung durch den Betrieb, wo wir die Fertigung der Produkte miterleben durften. Anschließend besuchten wir die Firma HOPPECKE Batterien, wo uns die Geschäftsleitung durch die HOPPECKE World – Produktausstellung führte.
Nach einem Abschlussgespräch mit Geschäftsleitung und Betriebsrat ging es weiter zur Firma Olsberg. Hier wurde uns der Betrieb anhand einer Präsentation vorgestellt. Auch machte die Geschäftsleitung auf die aktuellen Herausforderungen, die steigenden Energiekosten und den Fachkräftemangel, aufmerksam. Hier müssen dringend Lösungen gefunden werden, so Herr Hermann, Geschäftsführer der Firma Olsberg.
Danach stellte sich Jörg Hofmann den Fragen des Ortsvorstands und der Betriebsräte. Auch der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese, kam zur gemeinsamen Sitzung hinzu. Themen wie z. B. der Fachkräftemangel gerade auch im Hinblick auf die Auszubildenden, bezahlbarer Wohnraum und Energiekosten standen hierbei in Diskussion.
Ein spannender Austausch wurde so ermöglicht. Die Kolleginnen und Kollegen erkannten, dass hier nicht nur der erste Vorsitzende vor ihnen saß, sondern vor allem auch ein Kollege, der sich für ihre Themen interessiert.
Das sagt Jörg Hofmann, 1. Vorsitzender der IG Metall:
„Dieser Tag in und mit der IG Metall im Hochsauerland war wirklich klasse! Meine Kollegen und Kolleginnen machen einen tollen Job - und zwar sowohl Helmut Kreutzmann und sein Team in der Geschäftsstelle in Olsberg als auch die Betriebsräte, die sich ehrenamtlich engagieren. Sorgen macht mir, dass auch hier im Hochsauerland zwei Themen die Entwicklung in den Betrieben hemmen: Zum einen sind das die Energiekosten. Wir brauchen dringend eine Lösung für die Industriestrompreise. Und zum anderen ist das der Arbeitskräftemangel. Was hier heute schon spürbar ist, wird ja nach vorn und bundesweit gedacht, eine riesige Herausforderung. Nun kann niemand die demographische Entwicklung in Deutschland stoppen, aber wir müssen uns deutlich mehr in der Frage engagieren. Wie können wir verhindern, dass wir weiter 2,3 Millionen Jugendliche ohne Ausbildung oder Studium haben? Wie können wir Müttern - gern auch Vätern - nach der Erziehungszeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern? Welche rechtlichen und gesellschaftspolitischen Voraussetzungen müssen wir schaffen, damit die erforderliche Zuwanderung in unsere Arbeitsmärkte gelingt und akzeptiert wird? Hier ist gewiss der Gesetzgeber gefordert. Aber auch die Unternehmen und die Politik vor Ort. Auch in Olsberg oder Brilon fehlt es zum Beispiel an bezahlbaren Wohnungen, die neuen Mitarbeitern den Umzug hierher erst ermöglichen.“
Wir möchten uns bei allen Beteiligten nochmal für den gelungenen Tag bedanken! 😊👍

Jörg Hofmann besucht die Geschäftsstelle Olsberg





Tarifaktion bei HOPPECKE Batterien 😉👍
 
Metall- & Elektroindustrie
 
am gestrigen Montag haben sich viele Kolleginnen und Kollegen der Firma HOPPECKE an der Tarifaktion beteiligt. Bereits um 4:00 Uhr in der Früh ging es los. Die IGM Vertrauensleute wollten von den Beschäftigten wissen, um welche Inhalte es in der kommenden Tarifrunde gehen soll, wie hoch die Entgeltforderung sein soll und was sich die Beschäftigten noch von der IG Metall wünschen.
 
Das Ergebnis zeigt deutlich: Wichtig ist nahezu allen Beschäftigten vor allem die Erhöhung der Löhne & Gehälter sowie die Rückkehr zum Flächentarifvertrag. Weitere Themen wie Energiegeld, betriebliche Altersvorsorge, Qualifizierung und Arbeitsplatzsicherung sind ebenfalls von hoher Bedeutung für die Beschäftigten.
 
Vielen Dank an die Vertrauensleute bei HOPPECKE für die starke Aktion!!💪🤩

Tarifaktion HOPPECKE


Rückblick auf unsere Jubilarfeier am 10.09.2022
Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie die Jubilarfeiern der vergangenen zwei Jahren ausfallen mussten, freute sich Helmut Kreutzmann (1. Bevollmächtigter) ganz besonders, in diesem Jahr einen Großteil der 137 Jubilare persönlich und in Präsenz für Ihre langjährige Treue zur Gewerkschaft auszeichnen zu können. Im Olsberger Haus des Gastes fand die Ehrung am Samstagnachmittag im kleineren Rahmen mit rund 80 Gewerkschaftern statt.
Helmut Kreutzmann begrüßte als Vertreterin der kommunalen Politik, Frau Beate Ruhland, die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Olsberg. Er ließ es sich nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass alle Bürgermeister des Altkreises Brilon eingeladen worden seien, diese aber allesamt abgesagt hätten.
Ähnlich sei es mit den Vertretern der Landes- und Bundespolitik, was, so der 1. Bevollmächtigte, äußerst schade sei, da es doch gerade die Metallerinnen und Metaller seien, die mit Ihrer Kaufkraft aus Entgelt und Renten, sowie Ihren Lohn- und Einkommenssteueranteilen zur kommunalen Finanzierung erheblich beitragen und damit den Pulsschlag unserer Wirtschaft und Steuerkraft abbildeten. Dass es auch anders geht, bewies einmal mehr der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Bundestagsfraktion und hiesige Wahlkreisabgeordnete Dirk Wiese, der es trotz Terminschwierigkeiten möglich machte, den Jubilaren seine Aufwartung und in einem Grußwort seine Wertschätzung zu übermitteln.
Die 137 Jubilare bringen es in diesem Jahr auf insgesamt 6305 Jahre Gewerkschaftszugehörigkeit und 9531 Jahre Lebenserfahrung. Zwei Jubilare sind in diesem Jahr für 75 Jahre Mitgliedschaft, also Eintritt in die IG Metall im Jahr 1947, zu ehren. Unser Kollege Rudi Renke, der extra aus Sömmerda angereist war, konnte für 75 Jahre Treue persönlich geehrt werden.
Nach der sehr stimmungsvollen Ehrung der Jubilare gab es bei Kaffee, Kuchen und einigen Kaltgetränken noch Gelegenheit zum Austausch, ehe die Ehrung gegen 18 Uhr langsam ausklang.
 
(Rudi Renke 75 Jahre IG Metall Mitglied I Foto: Cathrin Meyer)


Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?🥵🌞
 
Wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke übersteigt, kann die Arbeit im Büro oder in der Werkshalle zur Qual werden.
Wir erläutern, ob Beschäftigte die Arbeit einstellen dürfen, geben Tipps für heiße Tage im Betrieb und erklären, warum regelmäßiges Lüften in Zeiten von Corona wichtig ist:

20220720_Gute_Arbeit_Hitze_2022_web2_b8d08cd992eab8f4818b7918bfeea77a375487a9.pdf (igmetall.de)


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Gesetz macht Arbeitsbedingungen transparenter und verlässlicher

Neue Regelungen gelten bald auch in Deutschland

Die europäischen Richtlinie zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen ins deutsche Recht wurde umgesetzt. Was gilt ab dem 1. August 2022? Alles was Sie über die neuen Regelungen wissen müssen.

Hammer auf Tisch vor Europafahne

DGB/zerbor/123rf.com

Der Bundestag hat am 23.06.2022 ein neues Gesetz zu transparenteren und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen verabschiedet. Es tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Von nun an müssen Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen bei Beginn über mehr Inhalte ihres Arbeitsvertrages schriftlich informieren. Auch sind einige neue Regelungen hin zu mehr Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit getroffen worden.


Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen:

Was sagen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften zu den neuen Regelungen?

Der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften haben die Umsetzung der EU-Richtlinie über tarnsparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ausdrücklich begrüßt. In der nun erfolgten Umsetzung fehlen jedoch wichtige Aspekte, die eine Rechtsdurchsetzung auch tatsächlich erleichtert hätten.

Wir finden es gut, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen nunmehr über weitere vereinbarte Bedingungen einen schriftlichen Nachweis erbringen muss. Der erste Schritt zur Rechtsdurchsetzung ist die Kenntnis der Vertragsbedingungen. Eine schriftliche Bestätigung erfüllt hierbei nicht nur den Zweck, dass man weiß, was vereinbart ist. Sie erleichtert es auch vor Gerichten den Beweis zu erbringen, dass eine Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde. Sehr gut ist auch, dass nunmehr eindeutig im Gesetz klargestellt wird, dass Fortbildung Arbeitgebersache ist. Wenn ich die Fortbildung zur Erbringung meiner Arbeitsleistung brauche und der Arbeitgeber verpflichtet ist, sie anzubieten, dann muss er sie auch bezahlen und sie muss in der Arbeitszeit liegen.

Im Gesetzgebungsverfahren haben wir zu dem Gesetz Stellung genommen. Unsere Stellungnahme erreichen Sie hier. Die Regierung hat nicht alle Spielräume genutzt, die ihr zu Verfügung standen. Insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung hätten wir uns mehr Mut gewünscht, eine echte Verbesserung der Situation für die Arbeitnehmer*innen vor den Arbeitsgerichten zu erreichen. Hier hätte man sogenannte „Beweislastumkehrreglungen“ treffen müssen. Das bedeutet, es hätte geregelt werden können, dass, wenn der Arbeitgeber den Zettel mit den Vertragsbedingungen nicht oder nur unvollständig überreicht, der Arbeitgeber beweisen muss, dass das was die Arbeitnehmer*in sagt nicht stimmt. Momentan ist es so, dass im Zweifel die Arbeitnehmer*in beweisen muss, dass für sie günstige Vereinbarungen auch tatsächlich getroffen wurden.

Was muss der Arbeitgeber mir zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses mitteilen?

Das Nachweisgesetz regelt, dass Arbeitnehmer*innen bei Beginn der Tätigkeit Informationen über die getroffenen wesentlichen Vereinbarungen schriftlich auszuhändigen sind. Denn, obwohl viele einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, Voraussetzung ist das für einen rechtskräftigen Vertrag nicht. Grundsätzlich kann jeder Arbeitsvertrag auch mündlich oder sogar durch einfaches „Losarbeiten“ geschlossen werden. Das Nachweisgesetz ermöglicht es der Arbeitnehmer*in einen entsprechenden schriftlichen Beleg zu erhalten, der wiedergibt, was genau mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde; unabhängig vom Arbeitsvertrag.

Über welche Bedingungen genau der Arbeitgeber schriftlich unterrichten muss ist in § 2 des Nachweisgesetz geregelt. Das Nachweisgesetz und die Verpflichtung wesentliche Informationen mitzuteilen, gab es schon vorher. Jetzt sind es aber mehr Vereinbarungen, die der Arbeitgeber schriftlich bestätigen muss.

So bestand schon immer eine Verpflichtung darüber unterrichten wer überhaupt einen Vertrag schließt – das klingt sehr banal. Ist aber angesichts komplizierter Firmenverflechtungen für die einzelne Arbeitnehmer*in manchmal gar nicht so leicht zu wissen. Auch wann das Arbeitsverhältnis beginnt, wo gearbeitet wird, was gearbeitet wird und wie lange man für wieviel Geld arbeitet, muss der Arbeitgeber aufschreiben. Auch wenn Tarifverträge im Arbeitsverhältnis gelten sollen, muss der Arbeitgeber das schriftlich bestätigen.  Neu ist, dass auch auf anwendbare „kirchliche Vertragsbedingungen“ – also die AVR (Diakonie, Caritas etc.) – hingewiesen werden muss.

Die Nachweispflichten des Arbeitgebers wurden jetzt um einige wichtige Aspekte ergänzt.

So muss der Arbeitgeber nun Angaben zu einer Befristung oder Probezeit machen – falls eine solche vereinbart worden ist. Eine Befristung ist ohnehin nur wirksam, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart ist – deswegen erwarten wir hier keine erheblichen Änderungen. Eine Probezeit zu vereinbaren bedeutet, dass man vereinbart, dass in der Anfangszeit das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Frist als vier Wochen gekündigt werden kann. Viele verwechseln das häufig mit dem, was wir „Wartefrist“ nennen. Das sind die gesetzlich vorgesehenen sechs Monate, die es braucht, bis Arbeitgeber die Kündigung in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmer*innen durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe rechtfertigen müssen. Der Arbeitgeber muss jetzt auch schriftlich bestätigen welche Fortbildungen er anbietet und, wenn es eine betrieblichen Altersvorsorge gibt, mitteilen, wer der Versorgungsträger (Zum Beispiel:  Allianz-Versicherung oder VBL) ist und wie die Adresse lautet.

Das Arbeitsentgelt muss jetzt viel genauer durch den Arbeitgeber angegeben werden: jeder Bestandteil (z.B. eine Prämie, Zulage, Zuschlag) muss einzeln aufgelistet werden. Die Angabe nur einer Bruttosumme ist nicht mehr ausreichend. Sondern man muss genau erkennen können wie sich das Entgelt zusammensetzt.

Die Mitteilung, dass die Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche beträgt, reicht nun nicht mehr aus. Der Arbeitgeber muss auch sagen, welche Ruhezeiten und Ruhepausen vereinbart sind. Konkret ist anzugeben, ob die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden vereinbart ist und unter welchen Voraussetzungen er diese anordnen darf und wie sie genau vergütet werden.

Eine wichtige Änderung bei der Arbeitszeit besteht auch für Schicht- und Dienstplanarbeiter*innen: Das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und vor allem auch die Voraussetzungen für Schichtänderungen müssen ausgewiesen werden. Ein Einfaches: „die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt nach betrieblichen Erfordernissen unter Berücksichtigung billigen Ermessens“, gehört damit bei der Arbeit nach Schicht- und Dienstplänen der Vergangenheit an. 

Früher musste der Arbeitgeber übrigens nur auf die Kündigungsfristen hinweisen. Neu ist jetzt, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer*innen auch über das einzuhaltende Verfahren unterrichten muss. Was genau zum „einzuhaltenden Verfahren“ gehört, ist noch nicht ganz klar. Wir sind der Auffassung, dazu gehört auch über die Beteiligung von Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt zu informieren. Das Gesetz und seine Begründung geben dies aber nicht genau wieder, sodass wir abwarten müssen, wie dies die Gerichte beurteilen. Klar ist aber, dass aufgeklärt werden muss, dass die Kündigung nur schriftlich erfolgen kann und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind. Und schließlich muss der Arbeitgeber auch auf die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage hinweisen: drei Wochen. Die Frist läuft jedoch unabhängig davon, ob der Hinweis tatsächlich erfolgt ist.  

Im Einzelnen sind die Angaben in § 2 des Nachweisgesetzes aufgelistet, sehr übersichtlich durchnummeriert – ein Blick lohnt sich.

Was gilt bei Änderungen von den Vereinbarungen im Betrieb?

Auch wenn es Veränderungen bei den oben dargestellten, wesentlichen Vertragsbedingungen gibt, muss der Arbeitgeber diese noch einmal schriftlich bestätigen. Wird etwa eine Gehaltserhöhung zugesagt, hat die Arbeitnehmer*in auch einen Anspruch hierüber eine schriftliche Bestätigung zu erhalten.

Achtung Ausnahmen: Das gilt allerdings nicht, wenn die Veränderungen aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt. Auch bei tarifvertraglichen Änderungen, bei Änderungen in Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder bei den Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, auf Grundlage kirchlichen Rechts (Zum Beispiel AVR Caritas), muss der Arbeitgeber kein gesondertes Schriftstück erstellen. Lohnerhöhungen nach der Tarifrunde finden sich also weiter nur in der neuen Entgelttabelle und den Informationsflyern der Gewerkschaft.

Bis wann muss mir der Arbeitgeber was mitteilen?

Ab dem ersten Tag:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zusammensetzung und die Höhe des Entgelts. Hierbei muss auch über die Vergütung von Überstunden, die Zuschläge, die Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie alle anderen Bestandteile des Arbeitsentgelts unterrichtet werden. Wichtig ist auch, dass jeder Entgeltsbestandteil einzeln anzugeben ist. Eine pauschale Summenbildung ist damit nicht mehr möglich.
  • Unterrichtung über die Arbeitszeit.

Ab dem siebten Tag:

  • den Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • über eine etwaige Befristung,
  • über den Arbeitsort,
  • über die Dauer einer Probezeit,
  • bei Abrufarbeit über die speziellen Vereinbarungen,
  • sowie, sofern vereinbart, über die Möglichkeit Überstunden anzuordnen und deren Voraussetzung dafür.

Spätestens nach einem Monat:

  • die weiteren wesentlichen Vertragsbedingungen 

Tipp für Arbeitgeber: Da Arbeitgebern ja in aller Regel bekannt ist was vereinbart wurde, bevor die Arbeit beginnt, sind sie gut beraten, den Arbeitnehmer*innen alle wesentlichen Informationen bereits ab dem ersten Tag zur Verfügung zu stellen.

Was gilt für Arbeitnehmer*innen die im Ausland tätig sind?

Arbeitnehmer*innen die auch im Ausland eingesetzt werden mussten bereits vorher weitere Nachweise erhalten – diese sind nun erweitert worden. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer*innen länger als vier Wochen weg sind – der kurze Kundenbesuch in Dänemark reicht also nicht für weitere Nachweispflichten aus.

Wer aber länger als vier Wochen weg ist, dem muss ein Papier überreicht werden, aus dem hervorgeht in welchem Land, oder welchen Ländern die Arbeit verrichtet werden soll, und wie lange der Einsatz geplant ist. Zudem muss ihm schriftlich bestätigt werden in welcher Währung die Entlohnung erfolgt und, soweit vereinbart, auch die mit dem Auslandsaufenthalt vereinbarten Geld- oder Sachleistungen. Der Arbeitgeber muss außerdem angeben, ob eine Rückkehr vorgesehen ist und zu welchen Bedingungen.

Besonderheiten gelten für Einsätze im EU-Ausland. Hier gibt es eine europäische Vorgabe wonach man als Beschäftigte* bei einem Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für Arbeiten innerhalb der EU, bestimmte Mindestarbeitsbedingungen vorfinden muss. In Deutschland ist diese Vorgabe etwa durch das Arbeitnehmerentsendegesetz umgesetzt worden. Hiernach können bestimmte zwingende Arbeitsbedingungen festgelegt werden, die für „entsandte“ Beschäftigte gelten. Das sind Arbeitnehmer*innen die bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftig sind, die aber in Deutschland arbeiten – etwa in der Pflege- oder der Baubranche. Gleiches gilt zum Beispiel nach dänischem Recht, für bei deutschen Unternehmen beschäftigte, die in Dänemark tätig werden – so etwa der Dachdeckerbetrieb, der mehrere Aufträge in Dänemark annimmt. Plant der Arbeitgeber einen solchen Einsatz – der länger als 4 Wochen dauert –, muss er zusätzlich noch über den Lohn informieren, auf den man nach dem Recht des Landes, in dem man tätig wird, einen Anspruch hat. Außerdem muss man einen Link erhalten zu der Website, die einen über die Mindestarbeitsbedingungen unterrichtet und Beratungsangebot bereithält. Für Dänemark wäre das diese Seite.

Gelten die neuen Regelungen für alle Arbeitnehmer*innen? Was ist mit Auszubildenden?

Ja, das gilt für alle Arbeitnehmer*innen. Auch Auszubildenen gegenüber müssen jetzt sogar mehr Nachweise erbracht werden, diese sind aber speziell im Berufsbildungsgesetz geregelt. Für Menschen in einem „Heuerverhältnis“ also Arbeitnehmer*innen die auf Schiffen tätig sind, gibt es auch ein eigenes Gesetz.

Früher waren vom Nachweisgesetz Arbeitnehmer*innen ausgenommen die nur zur vorrübergehenden Aushilfe von einem Monat eingestellt wurden. Das gehört jetzt der Vergangenheit an.

Was passiert, wenn Arbeitgeber ihrer Nachweispflicht nicht nachkommen?

Früher sah das Nachweisgesetz keine Rechtsfolgen vor. Das ändert sich jetzt. Dem Arbeitgeber kann ein Bußgeld von bis zu 2000 EUR auferlegt werden – also eine Strafzahlung an den Staat – wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Dafür zuständig ist die „fachlich zuständige oberste Landesbehörde“ (§ 36 OWiG), diese kann die Zuständigkeit jedoch auch noch an andere Stellen delegieren. Oberste Landesbehörden sind in der Regel die Landesministerien, bzw. in den Stadtstaaten die Senatoren. Sachlich zuständig sind sie, wenn sie auch das Thema Arbeit in ihrem Ressort haben. Ein Verstoß kann also dort gemeldet werden, die Behörde kann dann tätig werden und einen Bußgeldbescheid erlassen.

Beschäftigte selbst haben einen sogenannten individualrechtlichen Anspruch auf Erteilung des Nachweises. Das heißt, wenn der Arbeitgeber das unterschriebene Papier nicht überreicht, kann man es beim Arbeitsgericht einklagen. Unter Umständen kommt auch ein Schadenersatzanspruch in Betracht, wenn der Arbeitgeber einem keinen Nachweis erteilt – das kommt aber immer auf den Einzelfall an. Voraussetzungen für eine solchen Anspruch ist erst einmal, dass man überhaupt finanzielle Nachteile erleidet, weil der Arbeitgeber einem die wesentlichen Bedingungen nicht schriftlich mitgeteilt hat. In der Rechtsprechung anerkannt ist dies zum Beispiel beim Versäumen von tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

Eine Ausschlussfrist wird regelhaft in Tarifverträgen vereinbart. Sie bewirkt, dass man Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach einem gewissen Zeitablauf (in der Regel 3-6 Monate) nicht mehr fordern kann, weil sie erlöschen. Der Schadenersatzanspruch bewirkt dann folgendes: Weist der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung nicht auf die anwendbaren Tarifverträge hin, so kann die Arbeitnehmer*in ihre Ansprüche noch geltend machen, obwohl sie eigentlich wegen der Ausschlussfrist im Tarifvertrag verfallen wären. Aber wie immer gilt: Auch hier bedarf es immer einer Betrachtung der individuellen Situation. Gewerkschaftsmitglieder können sich hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Rechte an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz wenden.

Was gilt bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen?

Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsverhältnis schon vor dem 01.08.2022 bestand, können den Arbeitgeber zum Nachweis auffordern. Er muss ihnen dann innerhalb von sieben Tagen bzw. einem Monat den Nachweis erteilen.

Was gilt bei Arbeit auf Abruf?

Abrufarbeit (auch Arbeit auf Abruf genannt) ist die Vereinbarung, dass die Arbeitnehmer*in ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Man vereinbart also keine festen Arbeitstage und Arbeitszeiten, sondern nur ein Mindestkontingent an Wochenstunden und täglicher Arbeitszeit und dass man je nach Bedarf kommen muss. Ist eine solche Vereinbarung getroffen, muss der Arbeitgeber dies schriftlich bestätigen. Er muss zudem die Zahl, der mindestens zu vergütenden Stunden angeben, den Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist und die Frist innerhalb derer er Arbeitnehmer*innen die Lage der Arbeitszeit vorher mitteilen muss. Diese Frist darf nicht kürzer als vier Tage sein.

Gesetzlich klargestellt ist jetzt auch, dass eine Arbeitnehmer*in nicht verpflichtet ist zu arbeiten, wenn der Abruf außerhalb des Referenzrahmens erfolgt. Wenn also der Arbeitgeber einen zur Arbeit einteilt, obwohl das außerhalb dem vereinbarten Zeitfenstern liegt oder er nicht früh genug Bescheid gesagt hat, darf man sagen, dass man nicht kommen kann.

Welche Neuerungen gibt es für befristet Beschäftigte?

Der Arbeitgeber muss befristet Beschäftigte über unbefristete Arbeitsplätze informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. Eine befristet beschäftigte Arbeitnehmer*in kann sich mit dem Wunsch nach Entfristung an den Arbeitgeber wenden. Also dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie gerne unbefristet – ohne vorher schon festgelegtes Enddatum – beschäftigt sein möchte. Der Arbeitgeber muss jetzt – falls er dem Wunsch nicht nachkommen möchte – begründen warum es nicht geht. Das kann er in Textform machen – also auch per E-Mail. Die Textform ist nur erforderlich, wenn er innerhalb der letzten zwölf Monate schonmal geantwortet hat, anderenfalls reicht auch eine Besprechung.

Neu ist auch, dass eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zu der Länge des Arbeitsverhältnisses stehen muss. Eine Probezeit kann man vereinbaren, wenn man in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses mit einer kürzeren Frist als vier Wochen kündigen möchte. Bis jetzt war denkbar, dass eine Probezeit bei einem auf sechs Monate befristeten Arbeitsverhältnis für die vollen sechs Monate galt. Der Arbeitgeber also die gesamte Beschäftigungszeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen konnte. Das gehört nun der Vergangenheit an.  Gesetzlich nicht klar geregelt ist, was nun „verhältnismäßig“ ist. Wir gehen davon aus, dass damit höchstens ein Viertel der Gesamtzeit gemeint sein kann. Das bedeutet, dass bei einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnis die Höchstdauer der Probezeit drei Monate beträgt. Gewerkschaftsmitglieder können sich an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz wenden.

Was gibt es Neues für Leiharbeitnehmer*innen?

Leiharbeitnehmer*innen sind bereits jetzt vom Entleiher – also dem Arbeitgeber, bei dem sie eingesetzt sind, nicht dem Unternehmen, dass sie zum Einsatz schickt und ihnen das Geld bezahlt – darüber zu informieren, ob freie Arbeitsplätze im Betrieb bestehen. Die Leiharbeitnehmer*in kann sich an den Entleiher mit der Bitte um Übernahme wenden, wenn sie schon länger als sechs Monate dort arbeitet. Neu ist, dass der Entleiher jetzt innerhalb von einem Monat in Textform begründen muss, warum er dem Wunsch der Leiharbeitnehmer*in nicht entsprechen will. Das Ganze muss er aber nur machen, wenn innerhalb der letzten zwölf Monate nicht schonmal der Wunsch mitgeteilt wurde.

Welche Änderungen gibt es bei Fortbildungen?

In der Vergangenheit gab es häufig Konflikte darüber wann für die Arbeitsleistung erforderliche Fortbildungen stattfinden – innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit. Auch, dass der Arbeitgeber diese Fortbildungen bezahlen muss, war manchmal schwierig gegenüber dem Arbeitgeber zu verdeutlichen.   

Hier wurde nun ein neuer Rechtsanspruch geschaffen. In § 111 GewO steht nun, dass der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung tragen muss und diese in der Arbeitszeit liegen sollen. Aber Achtung: das gilt nur für Fortbildungen, zu denen Arbeitgeber gesetzlich oder aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet sind. Damit ist nicht jede Fortbildung umfasst, die für die Arbeitnehmer*in vielleicht sinnvoll, aber eben nicht verpflichtend ist. Solch eine Verpflichtung besteht zum Beispiel in vielen Branchen für den Erste-Hilfe-Kurs. Das Abtun des Kurses als „Freizeit“ gehört nun klar der Vergangenheit an.

Kann die Fortbildung nicht in der Arbeitszeit liegen, so ist klargestellt, dass die Teilnahmezeit selbstverständlich Arbeitszeit ist.

Warum war dem DGB jetzt wichtig, dass das alles schriftlich passiert?

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich dafür ein, dass alle Arbeitnehmer*innen ihre Rechte und die in ihrem Arbeitsverhältnis getroffenen Vereinbarungen kennen. Denn nur dann können Arbeitnehmer*innen diese auch gegenüber dem Arbeitgeber vernünftig einfordern und im Zweifel einklagen.

Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bietet ein schriftlicher Nachweis immer noch die beste Beweismöglichkeit im Prozess. Wichtig ist, und so sehen es die neuen Regelungen nun vor, dass allen Arbeitnehmer*innen die Gelegenheit gegeben wird, ihre Nachweise wirklich zu Hause zu haben – denn Auseinandersetzungen kommen häufig unerwartet.


16 Wochen lang hatten die Metaller in Schleswig-Holstein 1956/57 gestreikt und für Arbeiter/innen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Form eines Zuschusses durchgesetzt.

Erst 1970 hatten alle Beschäftigten gesetzlichen Anspruch auf volles Entgelt vom Arbeitgeber für sechs Wochen vom ersten Krankheitstag an.
Diese Regelung wurde 1996 von der damaligen CDU/ FDP-Bundesregierung gekippt.

Die Entgeltfortzahlung wurde gesetzlich auf 80% reduziert!

Mit betrieblichem Druck und Protesten gegen die verschlechterte Rechtslage haben die Gewerkschaftsmitglieder mit neuen Tarifverträgen für 11,6 Millionen Beschäftigte die volle Entgeltfortzahlung gesichert.
Die falsche politische Entscheidung wurde dann von der ersten rot-grünen Regierung, auch auf Druck der Gewerkschaftsmitglieder, korrigiert.


Arbeitgeber hier bin ich- lass uns reden!
Planspiel der IG Metall Olsberg kommt gut an

Olsberg.
Am 22.06.2022 ging das digitale Planspiel „Ready-Steady-Go“ in die zweite Runde. Das Konzept der IG Metall Olsberg bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich an virtuellen Vorstellungsgesprächen mit regionalen Arbeitgebern zu erproben. Gleichzeitig öffnet es Arbeitgebern die Tür zu potentiellen Auszubildenden und Praktikanten.

Am diesjährigen Planspiel beteiligten sich die Abschlusklassen dreier Schulen des Altkreises Brilon sowie regionale Firmen (Industrie- Handwerks- sowie Dienstleistungsbetriebe aller Branchen). Das Lehrpersonal der Heinrich-Lübke-Schule aus Brilon, des Heinrich-Sommer-Berufskollegs sowie der Sekundarschule aus Olsberg unterstützen die IG Metall bei der Planung, animierten die SchülerInnen zur Teilnahme und kümmerten sich zusammen mit den Firmen um die technischen Voraussetzungen.

Von ihren Bewerbungsgesprächen zurückgekehrt, erzählten die SchülerInnen stolz, wie es gelaufen sei, so Sabine Betten vom Heinrich-Sommer-Berufskolleg in Olsberg. Einigen wurden bereits Praktikumsplätze angeboten.

Es gab auch noch ein zweites Zeugnis am letzten Schultag für die Teilnehmenden. Mareike Wiese, IG Metall Olsberg zuständig für Jugend und Ausbildung, konnte erste Feedback –Bögen, die die beteiligten Unternehmen erstellt haben, verteilen.

Und die Rückmeldungen sprechen für sich: Die Schülerinnen und Schüler haben überwiegend sehr gut abgeschnitten. Wir möchten den beteiligten Firmen sowie den Schulen, insbesondere den Lehrerinnen und Lehrern unseren Dank aussprechen. Dank ihrer Unterstützung wird unser Planspiel immer professioneller und effizienter und die Schule mit ihren Schülerinnen und Schülern immer digitaler, so Mareike Wiese.

Mit dem Planspiel möchten wir zum einen den SchülerInnen den Schritt ins Berufsleben erleichtern, indem wir versuchen, ihnen die erste Nervosität vor Vorstellungsgesprächen zu nehmen, andererseits um dem enormen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Was an Schulen im Altkreis Brilon funktioniert sollte auch an Schulen in ganz NRW möglich sein. Wir haben viele gute Firmen mit Tarifbindung im Altkreis Brilon, warum sollen wir diese Möglichkeit zukünftig nicht nutzen um unsere Arbeitgeber über den HSK hinaus bekannt zu machen und für eine Ausbildung oder gar einen Arbeitsplatz im Hochsauerlandkreis zu werben, so Helmut Kreutzmann, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Olsberg.

Auch zukünftig soll das Planspiel fortgeführt werden, interessierte Arbeitgeber und Schulen dürfen sich gerne telefonisch oder per Mail melden: 02962 974 615 I mareike.wiese@igmetall.de

 (zum 1. Mal dabei: SchülerInnen des Heinrich-Sommer-Berufskollegs v.l. Karina Keil; Sabine Betten (Lehrerin); Antonia Bartholomä, Mareike Wiese (IG Metall), Felia Bause, André Weber)


Tarifaktion vor den Betrieben Oventrop, Hitachi und Olsberg
 
Metall- & Elektroindustrie
 
Im Herbst dieses Jahres stehen sie an: Die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie. Die Diskussion um Forderungen in den Betrieben und in den Tarifkommissionen ist bereits gestartet.
 
So haben wir EUCH in den M+E Betrieben gefragt, was euch wichtig ist. Um welche Inhalte es in dieser Tarifrunde gehen soll und mit welcher Entgeltforderung wir in die Verhandlungen ziehen sollen.
 
Das Ergebnis zeigt deutlich: Wichtig ist nahezu allen Beschäftigten vor allem die Erhöhung der Löhne & Gehälter. Weitere Themen wie Energiegeld, betriebliche Altersvorsorge, Qualifizierung und Rentenpolitik sind ebenfalls von hoher Bedeutung für viele Beschäftigte.
Ende Juni beschließen die Tarifkommissionen der IG Metall dann auf Basis der Diskussionen und Antworten in den Betrieben ihre Empfehlungen zur Tarifforderung.
 
Im September sollen die Tarifverhandlungen starten. Die Entgelttarife in der Metall- und Elektroindustrie laufen am 30. September aus.
Auch Du bist gefragt: Teile uns deine Meinung gerne mit – was ist dir in der diesjährigen Tarifrunde besonders wichtig?


Hannover Messe 2022 - kostenlose Tickets für Miglieder 😎

vom 30. Mai bis 2. Juni 2022 findet die Hannover Messe statt. Das Leitthema in diesem Jahr lautet: „Let’s create the Industry of tomorrow“. Gemeint ist damit die Transformation der Industrie unter den Gesichtspunkten von Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Veränderung der Mobilität. Portugal ist das Partnerland der Hannover Messe 2022.
IG Metall-Mitglieder laden wir mit kostenlosen E-Tickets zum Messebesuch ein:
 
Melde dich gerne auch in unserer Geschäftsstelle! 

01. Mai 2022 - Maikundgebung in Meschede

📢 Mach mit und geh am 1. Mai mit uns für faire Arbeitsbedingungen auf die Straße! ✊Am Tag der Arbeit setzen wir ein sichtbares Zeichen für eine gerechte Zukunft: „GeMAInsam Zukunft gestalten“


Tag der Arbeit: Geschichte des 1. Mai

Vom Kampftag zum Feiertag

Tag der Arbeit: Geschichte des 1. Mai | DGB



Mehr Geld in der Leiharbeit - Als IG Metall Mitglied Extrazahlung zum Urlaubsgeld beantragen 💪😉

Nähere Infos gibt's in unserer Geschäftsstelle oder hier:
https://www.igmetall.de/mitgliedervorteil-leiharbeit




Gibt es bei euch einen Betriebsrat? 😉
Von März bis Mai 2022 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. Betriebe mit Betriebsrat und Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen haben es besser. In den folgenden Videos zeigen wir euch, warum dies so ist!
In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, können Belegschaften jederzeit einen wählen. - Meldet euch gerne in unserer IG Metall Geschäftsstelle Olsberg!
 

Hier geht's zum 1. Video: