Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit nach dem NRW Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, um sich in anerkannten Veranstaltungen politisch, beruflich und allgemein weiterzubilden.
Arbeitnehmer/innen dürfen wegen der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub nach diesem Gesetz nicht benachteiligt werden.
Wer hat Anspruch auf wie viel Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmer/innen in NRW (auch Auszubildende) haben Anspruch auf jeweils fünf Arbeitstage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr.
Bei Arbeitnehmer/innen, die regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen wöchentlich arbeiten, ändert sich der Anspruch nicht entsprechend.
Wurde im Vorjahr kein Bildungsurlaub genommen, kann der Bildungsurlaub im laufenden Jahr 10 Arbeitstage betragen. Bildungsurlaub kann erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.
Welche Seminare können besucht werden?
Die Arbeitnehmer/innen wählen selbstständig unter den nach dem NRW Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannten Veranstaltungen das von ihnen gewünschte Seminar aus und melden sich an.
Die Arbeitgeber haben keinen Einfluss auf die Themenwahl. Es wird ihnen lediglich das Thema und der Zeitraum des Seminars mitgeteilt.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer/innen, die Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten, müssen bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen formlosen Antrag inkl. Seminarunterlagen an die Personalabteilung schicken.
Kann ein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden?
Ein Bildungsurlaub kann vom Arbeitgeber nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Dies kann z. B. in Urlaubszeiten oder bei hoher Krankheitsrate in der Abteilung der Fall sein. Der Arbeitgeber muss den Bildungsurlaub dann allerdings zu einem späteren Zeitpunkt genehmigen.
Übrigens: Seminargebühren und Fahrtkosten für IG Metall-Seminare werden von der IG Metall für ihre Mitglieder übernommen.