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IG Metall EU Projekt - EBR-Richtlinie

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Was ist eigentlich die EBR-RICHTLINIE ?

Die EBR-Richtlinie schaffte 1994 den Rahmen für eine grenzübergreifende Arbeitnehmervertretung in Europa. Seither haben Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Bedingungen Anspruch, einen Europäischen Betriebsrat (EBR) zu gründen. Gegenüber dem Arbeitgeber hat der EBR ein Informations- und Anhörungsrecht.

In der Praxis zeigte sich aber, wie butterweich die Richtlinie formuliert war. So gab es immer wieder Streit, worüber ein EBR informiert oder wann er angehört werden muss. Einige Verbesserungen bietet die Neufassung der EBR-Richtlinie, auf die sich die Europäische Union Mitte Dezember geeinigt hat.

Die neue Richtlinie enthält Mindestvorschriften zu den Aufgaben des EBR und definiert etwa „Informationen“ und „Anhörung“ besser. So muss die Information es dem EBR ermöglichen, eine Angelegenheit gründlich zu überprüfen. Und er muss so rechtzeitig und angemessen angehört werden, dass der Arbeitgeber seine Stellungnahme berücksichtigen kann. Nach der Neufassung haben EBR-Mitglieder nun Anspruch darauf, für Qualifizierungen bezahlt freigestellt zu werden. Außerdem will die EU die Abstimmung zwischen den nationalen und europäischen Ebenen der Arbeitnehmervertretung klarer regeln. Auf diese Rechte können sich alle bestehenden EBR berufen, die sich nach 1996 gegründet haben.

Die neue Richtlinie gilt allerdings nicht für Artikel-13-Vereinbarungen. Also all jene EBR, die vor September 1996 gegründet wurden. Sie machen im Organisationsbereich der IG Metall fast 40% aus. Vorsicht ist auch bei laufenden Verhandlungen geboten. Vereinbarungen, die während der Umsetzung in nationales Recht -voraussichtlich zwischen Mai 2009 und Mai 2011- abgeschlossen oder verändert werden, fallen auch nicht unter die neue Richtlinie. Aus Sicht der IG Metall kommt es in jedem Fall weiter darauf an, die neuen Rechte politisch und notfalls auch juristisch durchzusetzen.



Mehr zur Richtlinie im Extranet

unter
-> Aktive
-> Eurobetriebsrat
Fragen beantwortet auch das EBR-Team
ebr@igmetall.de


Einigung zu EBR-Richtlinie
Neue Richtlinie kann in Kraft treten!

Am 16. Dezember 2008 wurde die seit zehn Jahren hart umkämpfte Neufassung der Euro-Betriebsräte-Richtlinie (EBR) vom Europäischen Parlament verabschiedet.Es gab 411 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen und 181 Enthaltungen.

Am 17. Dezember 2008 hat der EU Ministerrat den Vorschlag für eine modifizierte EBR-Richtlinie angenommen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören eine verbesserte Definition von Unterrichtung und Anhörung, die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften, sowie der An-spruch auf Schulungen für die Mitglieder des EBR. Allerdings finden sich nur wenige der Forderungen von Euro-Betriebsräten und Gewerkschaften in der neuen Richtlinie wieder.