Rechte und Pflichten
Rechte
Für die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gelten spezielle Rechte und Schutzvorschriften. So hat ein JAV-Mitglied das Recht,
- vier Mal im Jahr alle wahlberechtigten jungen Beschäftigten während der Arbeitszeit zu einer Versammlung einzuladen. Der Arbeitgeber muss ihnen einen Raum zur Verfügung stellen;
- eine Fragebogenaktion zu starten, um zum Beispiel die Einhaltung von Vorschriften abzufragen;
- bei Beschlüssen des Betriebsrats mitabzustimmen, die überwiegend die Jugendlichen betreffen;
- an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen;
- an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber teilzunehmen, in denen Themen behandelt werden, die für die Jugend oder die Ausbildung wichtig sind;
- vom Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert zu werden, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. Der Betriebsrat muss dem JAVi alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die er für seine Interessenvertretung braucht;
- Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen, die für die Azubis wichtig sind, und darauf zu pochen, dass sie erledigt werden;
- für Schulungen und Seminare frei gestellt zu werden, die seine Aufgaben betreffen. In dieser Zeit erhält er sein Einkommen weiter. Der JAVi muss das allerdings rechtzeitig beim Betriebsrat beantragen.
Schutz
Folgende Vorschriften sollen in der JAV engagierte junge Menschen vor Benachteiligung durch den Arbeitgeber schützen:
- Der Arbeitgeber darf die JAVis nicht bei ihrer Arbeit behindern oder sie im Betrieb benachteiligen.
- Eine Entlassung ist nur möglich, wenn besondere Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen (zum Beispiel eine Straftat). Der Betriebsrat muss zustimmen.
- Der Arbeitgeber muss den JAVi und seinen Ersatzkandidaten, wenn dieser im Laufe des letzten Ausbildungsjahres vorübergehend als JAVi tätig war, nach der Ausbildung übernehmen. Das muss aber innerhalb der letzten 3 Monate vor Abschluss der Ausbildung beim Arbeitgeber beantragt werden.
Weitere Informationen rund um die Rechte und Pflichten von jungen Beschäftigten im Betrieb und die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung gibt es bei hier in der IG Metall-Verwaltungsstelle Gummersbach.(Haydar Tokmak, Jugendsekretär)
Wie arbeitet die JAV?
JAV-Sitzung
In der regelmässig stattfindenden JAV-Sitzung kommen alle Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen zusammen, um anfallende Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden.
Betriebsbegehung
Die JAV hat jederzeit das Recht, Azubis während der Ausbildungszeit aufzusuchen.
Übrigens: Auch die Azubis haben das Recht, jederzeit (auch während der Ausbildungszeit) ohne Angabe von Gründen die JAV oder den Betriebsrat aufzusuchen.
Sprechstunden
In Sprechstunden besteht die Möglichkeit, die JAV zu einem festgelegten Termin während der Arbeitszeit anzutreffen.
Jugend- und Auszubildendenversammlung
Sie findet vier mal im Jahr statt. Dort wird über die Arbeit der JAV informiert und miteinander über aktuelle Themen diskutiert.