Entgeltrahmenabkommen Metall & Elektro NRW: Klartext
Anmerkungen zur Eingruppierung nach ERA
Allgemeine Hinweise:
Grundlage der Eingruppierung der Beschäftigen in die entsprechende Entgeltgruppe ist die Einstufung der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe.
Grundlage der Einstufung einer Arbeitsaufgabe sind folgende Anforderungsmerkmale:
- Können (Arbeitskenntnisse sowie Fachkenntnisse und Berufserfahrung),
- Handlungs- und Entscheidungsspielraum,
- Kooperation,
- Mitarbeiterführung.
Für jedes Anforderungsmerkmal werden Bewertungsstufen gebildet, denen Punktwerte zugeordnet und damit eine Gewichtung zueinander festgelegt sind.
Der Gesamtpunktwert einer Arbeitsaufgabe und damit ihre Zuordnung zu einer der 14 Entgeltgruppen ergibt sich aus der Addition der Punktwerte der für die Arbeitsaufgabe jeweils zutreffenden Bewertungsstufe der vier Anforderungsmerkmale.
Aus diesem Grund ist eine fiktive Eingruppierung in eine der 14 Entgeltgruppen nicht pauschal möglich.
ERA Eingruppierung: Fachkräfteaufgaben ab EG 8
Eine Eingruppierung für eine Fachtätigkeit (sowohl kaufmännische wie technische) die Kenntnisse erfordert, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt, ist mit der Entgeltgruppe EG 8 nach dem Entgeltrahmenabkommen zu vergüten.
Beispiel nach dem ERA Punktbewertungsverfahren:
Anforderungsmerkmale |
Punkte |
Erläuterungen: |
Fachkenntnisse : |
58 |
Niveau einer dreijährige Ausbildung |
Handlungs- und Entscheidungsspielraum |
10 |
geringer Spielraum für Veränderungen |
Kooperation |
4 |
regelmäßiger Informationsaustausch |
ERA Bewertungsstufe |
72 |
EG 8
(Punktspanne 69 – 77 Punkte)
|
Diese Einstufung entspricht einer „einfachen“ bis „normalen“ Fachtätigkeit mit einem dreijährigen Ausbildungsniveau. Die nächste Entgeltgruppe ist nur mit zusätzlich 6 Punkten zu erreichen (78 Punkte = EG 9).
Mehr als ein Jahr "Berufserfahrung": Ein (der) "Schlüssel" in die EG 9
Für eine qualifizierte Fachtätigkeit in der eine gewisse Berufserfahrung von mehr als einem Jahr notwendig ist, die obige ERA Einstufung wie folgt zu ergänzen:
Beispiel nach dem ERA Punktbewertungsverfahren:
Anforderungsmerkmale |
Punkte |
Erläuterungen: |
Fachkenntnisse |
58 |
Niveau einer dreijährige Ausbildung |
Berufserfahrung |
6 |
mehr als ein Jahr |
Handlungs- und Entscheidungsspielraum |
10 |
geringer Spielraum für Veränderungen |
Kooperation |
4 |
regelmäßiger Informationsaustausch |
ERA Bewertungsstufe |
78 |
EG 9
(Punktspanne 78 – 88 Punkte)
|
Bei weiteren qualifizierten Anforderungen an die Arbeitsaufgaben sind für den "normalen" Fachkräftebereich auch Einstufungen/ Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe EG 9 möglich.
Hierzu haben die Tarifvertragsparteien vielfältige Beispiele in den "ERA Niveaubeispielen" dargestellt.
Alte Ecklohngruppe 7 vergleichbar mit EG 8!
Die Entgeltgruppe 8 nach ERA ist vergleichbar, sowohl inhaltlich wie auch finanziell, mit der Lohngruppe 7 nach dem „alten“ Lohnrahmenabkommen. Die Lohngruppe 7 war die sog. “Eckentgeltgruppe“ (100 %-Gruppe: Basis des Lohngruppenaufbaus), dieser Begriff wird im ERA nicht mehr verwandt.
In der Konsequenz ist die Entgeltgruppe 9 noch mit der Lohngruppe 8 vergleichbar, auch hier wurde die Notwendigkeit von „Berufserfahrung“ vorausgesetzt.
Der Arbeitgeberverband (METALL NRW) in seinem Schulungsmaterial zur ERA Einführung:
- Entgeltgruppe 8 ERA entspricht u.a. Fachkenntnissen, die „i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mind. 3-jähriger Regelausbildungsdauer erworben„ werden. Dies entspricht dem Anforderungsniveau der LRA-LG 7.
- Die ERA-EG 9 entspricht in ihrem Anforderungsniveau der LRA-LG 8 (schwierige Facharbeiten).
- Entgeltgruppe 7 ERA entspricht Fachkenntnissen, die „i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mind. 2-jähriger Regelausbildungsdauer erworben„ werden. Dies entspricht dem Anforderungsniveau der LRA-LG 6.
- Entgeltgruppe 3: Arbeitskenntnisse Stufe 3: „Anlernen von 4 Wochen“ entspricht der LRA-LG 4. Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Kooperation und Führung werden i.d.R. bei diesen Tätigkeiten keine Rolle spielen.
Entgeltgruppe 11: Arbeitsaufgaben der GRA-K/T 4 werden i.d.R. über die ERA-Entgeltgruppen 10 bis 12 streuen.
Entgeltgruppe 7: Bei zweijährigen Ausbildungsniveau
Eine Bewertung unterhalb der Entgeltgruppe 8 bedeutet immer die Annahme, dass die Tätigkeit kein Qualifikationsniveau einer klassischen dreijährigen Ausbildung beinhaltet.
Beispiel nach dem ERA Punktbewertungsverfahren:
Anforderungsmerkmale |
Punkte |
Erläuterungen: |
Fachkenntnisse : |
48 |
Niveau einer zweijährige Ausbildung |
Handlungs- und Entscheidungsspielraum |
10 |
geringer Spielraum für Veränderungen |
Kooperation |
4 |
regelmäßiger Informationsaustausch |
ERA Bewertungsstufe |
62 |
EG 7
(Punktspanne 55 – 68 Punkte)
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Anlerntätigkeiten in der EG 1 bis EG 6: Unterhalb der Entgeltgruppe EG 7 sind die Tätigkeiten im Nivaeu unterhalb der Fachkräfteanforderung.
Entgeltgruppe 10 und mehr...
Alle weiteren Einstufungen nach dem ERA-Bewertungssystem oberhalb des Niveaus der Entgeltgruppe EG 9 setzten höherwertige Qualifikationsanforderungen (bis Studiumabschluss), weitere langjährige Berufserfahrung und insbesondere mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume sowie eine stärkere Kooperation zur Zielerreichung voraus.
Auch kann das Kriterium „Mitarbeiterführung“ eine entscheiden Größe bei der Einstufung der Arbeitsaufgabe/ Tätigkeit sein.
Tarifeinkommen: Neben Entgeltgruppe - eine zweite tarifliche "MUSS"-Zulage
Spätestens nach der Probezeit (im Tarifvertrag auf drei Monaten begrenzt) steht dem/der Beschäftigten, neben dem Grundentgelt (nach der Eingruppierung EG 1 bis 14), eine tariflich vereinbarte Leistungszulage (0 bis 20 %) oder ein sog. Leistungsentgelt (Prämie, Akkord, Zielvereinbarung…) zu.
Aus beiden Bestandteilen stellen das Tarifentgelt nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) in der Metall & Elektroindustrie dar.
Noch Fragen ???
Beratungen zum Entgeltrahmenabkommen bietet jede IG Metall Verwaltungsstelle für ihre Mitglieder an.
Letzte Änderung am 22. 12. 2015 16:15