KURZARBEITERGELD
AUF 80 PROZENT
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Wir haben es geschafft! Rückwirkend zum 1. April konnten wir als
IG Metall eine tarifliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband
der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie
erzielen.
Alle Beschäftigten in den Tarifgebieten Textil Westfalen/
Osnabrück sowie Bekleidung Westfalen haben von nun an im
Falle von Kurzarbeit Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld.
Der Zuschuss wird so bemessen, dass 80 Prozent
des monatlichen Nettoentgeltes abgesichert sind.
Das Wichtigste im Überblick:
▸ Alle Beschäftigten in Kurzarbeit erhalten eine Aufzahlung
zum Kurzarbeitergeld, sodass 80 Prozent des
monatlichen Nettoentgelts gesichert sind.
▸ Keine unterschiedliche Behandlung von Angestellten
und gewerblichen Beschäftigten mehr. Für alle gelten
nun die gleichen Regeln.
▸ Die Ankündigungsfrist für Kurzarbeit wurde auf drei
Tage verkürzt.
Rückwirkend ab 1. April 2020 gültig
Die Regelungen gelten ab dem 1. April 2020. Die Arbeitgeber
müssen also bereits für den Monat April die entsprechende
Aufzahlung leisten. In Betrieben, in denen schon Kurzarbeit
vereinbart wurde, die Betriebsvereinbarung aber keine Aufzahlung
vorsieht, muss nun die tarifliche Aufzahlung geleistet
werden. In Betrieben, in denen betrieblich eine höhere Aufzahlung
vereinbart wurde, gilt die betriebliche Regelung.
IG Metall – Das lohnt sich!
Die tarifliche Vereinbarung zur Aufzahlung gilt rechtsverbindlich
nur für IG Metall-Mitglieder – wie übrigens alle unsere Tarifverträge.
Rechtsverbindlich heißt, das IG Metall-Mitglieder diese
Leistungen im Ernstfall auch einklagen können. Zudem beraten
wir unsere Mitglieder arbeits- und sozialrechtlich – aktuell
beispielsweise bei allen Fragen rund um das Kurzarbeitergeld –
persönlich und kostenfrei.
Gemeinsam sicher durch die Krise.