Jetzt Ansprüche auf "kurze Vollzeit" sichern!
Das Ergebnis der Tarifrunde 2018 in der Metall- und Elektroindustrie hat nicht nur 4,3 % mehr Geld für jeden Monat gebracht. Ab dem Jahr 2019 haben Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie ein Recht auf eine befristete Verkürzung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten.
Danach erhöht sich die Arbeitszeit wieder auf Vollzeit 35 Stunden oder ein Folgeantrag kann gestellt werden. Wichtig: Wer ab dem 1. Januar 2019 von dieser neuen Regelung Gebrauch machen will, muss bis zum 30. Juni 2018 einen Antrag in der Personalabteilung eingereicht haben!
Nach den neuen Regelungen im Tarifvertrag ist eine Antragsfrist von 6 Monaten für die Nutzung der kurzen Vollzeit verbindlich festgeschrieben. Weiterhin kann die befristete Arbeitszeitreduzierung immer nur zu Beginn eines Quartals in Anspruch genommen werden. Wer also die Frist für den 1. Januar 2019 verstreichen lässt, hat erst - betriebliche Regelungen ausgenommen - zum 1. April 2019 wieder die Möglichkeit.
Beschäftigte müssen im Antrag an den Arbeitgeber mehrere Angaben machen: Den Starttermin und das beabsichtigte Ende für die verkürzte Vollzeit, die Anzahl der Stunden, auf die reduziert werden soll und die vom Beschäftigten gewünschte Verteilung der verkürzten Arbeitszeit. Bei der Antragsstellung beraten Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall im Betrieb! Es steht aber auch bei Rückfragen die Rechtsberatung der IG Metall Bielefeld zu Verfügung.
Der unmittelbare Anspruch auf die Kurze Vollzeit besteht, wie immer bei tariflichen Leistungen, nur für Mitglieder der IG Metall.
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