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IG Metall Jugend Oberberg - Was ist ein Tarifvertrag

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Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge sind Vereinbarungen von Gewerkschaften einerseits und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden andererseits. Ende des 19. Jahrhunderts, als die ersten Tarifverträge abgeschlossen wurden, regelten sie vor allem die Lohnhöhe (Tarif ). Heute wird viel mehr in Tarifverträgen geregelt: Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit, Fortbildung und vieles andere. Der Name ist aber geblieben. Tarifverträge sind kollektive Arbeitsverträge, das heißt, sie gelten für alle Gewerkschaftsmitglieder im Regelungsbereich des Tarifvertrags und ersetzen den Einzelarbeitsvertrag. Der Regelungsbereich ist zum Beispiel eine Branche oder auch nur ein Betrieb. Tarifverträge werden oft auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder angewendet, einen Rechtsanspruch darauf haben aber nur Mitglieder. Tarifverträge sind immer Kompromisse zwischen den Interessen der Arbeitgeber und denen der Arbeitnehmer. Sie legen Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmer fest und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Wozu brauche ich einen Tarifvertrag?

Wir als Beschäftigte sind den Arbeitgebern gegenüber im Nachteil: Während der Arbeitgeber meistens zwischen vielen Bewerbern auf einen Arbeitsplatz auswählen kann, brauchen wir den Arbeitsplatz, um Geld zum Leben zu verdienen. Der Arbeitgeber kann also die Bewerber herunter handeln – wer am wenigsten Geld verdienen will, wer am wenigsten Urlaub macht und am längsten arbeitet, der bekommt den Job. Wir müssten uns darauf einlassen, um zu überleben.

Unser Rezept gegen dieses Herunterhandeln ist der Zusammenschluss in Gewerkschaften und der Abschluss von Tarifverträgen. Ein Tarifvertrag setzt eine Untergrenze, unter der Arbeitgeber unsere Arbeit nicht „einkaufen“ können. Für uns garantiert er Mindesteinkommen und Mindeststandards an Lebensqualität, wie Freizeit, Urlaub oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Von Tarifverträgen darf natürlich abgewichen werden: dann nämlich, wenn die abweichenden Vereinbarungen besser sind als die Regelungen im Tarifvertrag („Günstigkeitsprinzip“): mehr Urlaub, mehr Einkommen, geringere Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag – kein Problem. Aber schlechter als der Tarifvertrag – das geht nicht. Ansonsten würde sich die Spirale immer weiter nach unten drehen: wer arbeitet noch länger, wer macht´s für noch weniger Geld …

Wozu Solidarität?

Die Idee, sich schon zu Beginn der Industrialisierung in Gewerkschaften zusammen zu schließen, setzte eine Erkenntnis voraus: Das Bewusstsein, dass wir zusammen gehören und dann viel stärker sind, wenn wir gemeinsam handeln. So war es möglich, dass wir vieles erkämpfen konnten, was zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beigetragen hat und was heute vielen als selbstverständlich gilt: Verkürzung der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, 30 Tage Urlaub usw.

Freiwillig haben die Arbeitgeber das nie gemacht. Auch was in Gesetzen geregelt ist (in aller Regel schlechter als in Tarifverträgen), wurde sozialpolitisch nachgebessert und den Inhalten von Tarifverträgen nachempfunden.

Heutzutage wird von Unternehmen, Medien und Politik viel davon geredet, dass wir mehr Eigenverantwortung brauchen. Der Einzelne soll sich um sein Schicksal selbst kümmern und versuchen, sich im Dschungel des Lebens allein durchzuschlagen. Wenn wir aber unseren Lebensstandard absichern, ausbauen und unsere Vorstellungen einer demokratischeren und sozialeren Gesellschaft durchsetzen wollen, müssen wir auch in Zukunft gemeinsam stark verhandeln können.


Gesetz und Tarifvertrag