Die IG Metall bietet neben der persönlichen Beratung zu vielen Themen wie z. B. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis oder Eingruppierungsfragen auch weitere Leistungen:
- Rechtsberatung und Rechtsschutz kostenlos in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts
- Freizeitunfallversicherung greift außerhalb der Arbeit, also bei Unfällen, die nicht von der Berufsunfallversicherung gedeckt sind.
- Information und Kommunikation: Ratgeber, Informationen und Broschüren; gedruckt oder online sowie unser monatliches Mitgliedermagazin „metallzeitung“
- Unterstützung bei Streik: Bei vom Vorstand beschlossenen Streikmaßnahmen sichert die IG Metall durch das Streikgeld die finanzielle Existenz ihrer Mitglieder.
- Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen wird bei der IG Metall vor Ort beantragt und individuell entschieden.
- Unterstützung im Todesfall. Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2004 das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen – die IG Metall nicht!
- Seminare: Weiterbildungsangebote für unsere Mitglieder.
Aus der Reihe: Satzungsleistungen für Mitglieder...
(Arbeits- und Sozial-) Rechtsschutz
Mit einer Mitgliedschaft in der IG Metall geht
man auch bei Rechtsproblemen und Prozessfragen
auf Nummer Sicher.
Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung
oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide,
Abfindungen, Lohnabrechnungen und
vielerlei mehr.
Der Rechtsschutz der IG Metall für ihre Mitglieder
bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung,
wenn nötig durch alle Instanzen.
Denn wer Recht hat, soll sein Recht bekommen. Mehr zum Rechtsschutz...
Gemeinsam weiterbilden
Unsere Seminare bieten Wissen aus erster Hand, um Zukunft mitzugestalten, für Verbesserungen einzutreten und Eingriffe in deine/ eure Rechte abzuwenden.
Ein Seminarbesuch ist immer ein Schritt hin zu einem selbstbewussteren und erfolgreicheren Eintreten für die eigenen Rechte. Wir freuen uns darauf, Dich demnächst in einem unserer Seminare begrüßen zu dürfen.
Unsere Seminarangebote...
Freizeitunfallversicherung
Mit der Freizeit-Unfallversicherung sind weltweit Unfälle außerhalb der Arbeit abgedeckt, also Unfälle, für die die Berufsunfallversicherung nicht einsteht.
Sollte es zu einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden kommen, zahlt die IG Metall eine einmalige Entschädigung - bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens jedoch 51,13 Euro pro Krankenhaustag.
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Der Versicherungsschutz ist im Beitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Das heißt, er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache Monatsbeitrag bezahlt. Nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft tritt die Freizeit- Unfallversicherung automatisch in Kraft.
Außergewöhnliche Notlagen
Auch bei außergewöhnlichen Notlagen hilft die IG Metall.
Eine Notfallunterstützung können Mitglieder erhalten, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden. Es können sehr persönliche Schwierigkeiten sein und sie werden vertraulich behandelt.
Sowohl eine einmalige finanzielle Unterstützung wird auch das Thema Beitragshöhe kann auf Antrag Thema sein.
Aber auch bei kollektiven Notlagen, wie zum Beispiel bei der Flutkatastrophe 2013, steht die IG Metall ihren Mitgliedern bei.
Unterstützung bei Sterbefällen
Auch im Todesfall hilft die IG Metall, so gut es geht:
Die Hinterbliebenen erhalten ein Sterbegeld vom bis zu 31-Fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der vergangenen zwölf Monate.
Auch beim Todesfall der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten beträgt die Unterstützung die Hälfte der obigen Sätze.
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Unterstützung bei Streik
Unsere Politik und Durchsetzungsfähigkeit steht und fällt mit unserer Streikfähigkeit. Ohne sie würden wir als Verhandlungspartner gar nicht ernst genommen.
Die Unterstützungssätze betragen für eine Streikwoche: beispielsweise bei einer Beitragsleistung über 60 Monate das 14fache des Durchschnittsbeitrages,
Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Monatsbeitrag von 20 Euro und mehr als 5-jähriger Mitgliedschaft beträgt die Streikunterstützung 280 Euro in der Woche.
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Letzte Änderung am 08. 02. 2019 10:47