Der Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie NRW
Unsere Leistung: Der Tarifvertrag
Was man zum Tarifvertrag wissen sollte...
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.
Dieser Tarifvertrag ist so verbindlich wie ein Gesetz!
Tarifliche Leistungen sind Mindestbedingungen!
Auf tarifvertragliche Leistungen kann nicht verzichtet werden- weder durch Arbeitsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung.
Seinen Tarifvertrag zu kennen ist deshalb wichtig und notwendig.
Tarifvertragsparteien...
Der Metallindustrie-Tarifvertrag NRW ist ein schriftlicher Vertrag zwischen METALL NRW (Metall-Arbeitgeberverbände in NRW) einerseits und der IG METALL Bezirksleitung NRW andererseits.
Er regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
Die Bestimmungen des Tarifvertrages gelten unmittelbar zwischen den Tarifgebundenen und haben eine zwingende Wirkung. Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen von den Tarifnormen nicht zuungunsten des Beschäftigten abweichen (Unabdingbarkeit).
Flächentarifvertrag...
Der Metallindustrie-Tarifvertrag NRW ist ein sogenannter Flächen- oder Branchentarifvertrag. Flächentarifverträge werden jeweils für eine Branche bzw. einen Wirtschaftszweig mit einem bestimmten räumlichen Geltungsbereich ('Fläche') abgeschlossen.
Metall-Tarifvertrag:
- räumlich: für das Land Nordrhein-Westfalen
- fachlich: für die Betriebe der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie
Tarifvertragsparteien / Verbandtarifvertrag
Tarifvertragsparteien können auf Seiten der Beschäftigten nur die Gewerkschaften sein,
auf der anderen Seite können einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände Tarifverträge abschließen. (Tarifvertragsgesetz)
Metall-Tarifvertrag:
- 1. Tarfbindung ist beim Arbeitgeber gegeben, wenn er einem örtlichen Mitgliedsverband des Verbandes METALL NRW (Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.) angehört. Entscheidend ist die Mitgliedschaft "mit Tarifbindung". So genannte OT-Mitgliedschaften (Ohne Tarifbindung) führen nicht zur Tarifbindung des Arbeitgebers.
- 2. Bei Beschäftigten und Auszubildenden ist die Mitgliedschaft in der IG Metall entscheidend.
- Ausgenommen sind Beschäftigte, die vom persönlichen Geltungsbereich des Entgeltrahmenabkommens nicht erfasst werden (sog. AT-Beschäftigte).
Voraussetzung für eine Tarifbindung zum Tarifvertrag der Metallindustrie NRW ist zudem - ein direktes Arbeitsvertragsverhältnis mit dem tarifgebundenden Unternehmen.
Leiharbeitnehmer/innen unterliegen beispielsweise den Tarifregelungen des Verleihunternehmens. Siehe mehr hierzu...
Noch nicht Tarifgebunden als Beschäftigte/r...
Mehr als 20 Tarifverträge sind Teil des gesamten Tarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen
Die Vielfalt der unterschiedlichen Tarifverträge lässt sich zu folgenden Tarifvertragsarten zusammenfassen:
Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträge:
regeln die Höhe der tariflichen Grundvergütung in Form von Lohn-, Gehalts- bzw. Entgelttabellen (Tabellenvergütung).
Die Verträge enthalten auch die Ausbildungsvergütungen.
Die Laufzeit der Vergütungstarifverträge beträgt überwiegend ein bis zwei Jahre.
Metall-Tarifvertrag:
Zur Zeit ist folgender Entgelttarif aktuell:
Entgeltabkommen vom 14. Februar 2018
Ab dem 1. April 2018 gelten die Tariftabellen aus dem ERA_Entgeltabkommen.
Gültig ab 1.1.2018- kündbar zum 31.03.2020.
Mehr zum Tarifabschluss Metallindustrie 2016
Rahmenentgelttarifverträge
auch Entgeltrahmenabkommen (ERA) oder Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge genannt, legen die Entgeltgruppen oder die Lohn- bzw. Gehaltsgruppen fest. Sie definieren die Gruppenmerkmale und treffen die Regelungen zur Leistungsentlohnung oder Zeitentgelt.
Die Entgeltrahmentarifverträge haben in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren.
Metall-Tarifvertrag:
Entgeltrahmenabkommen (ERA) vom 18.12.2003 gültig ab 01.03.2004 sowie
Anlage 1a (Begriffsbestimmungen und Bewertungsstufen der Anforderungsmerkmale...),
Anlage1b (Punktbewertungsbogen...)
Anlage 2 (Verfahrensordnung bei Akkord...)
Anhang zum Entgeltrahmenabkommen: ERA-Niveaubeispiele
ERA: Inhaltsverzeichnis ...
Thema: ERA Einführung - siehe unten
Manteltarifverträge
enthalten Bestimmungen über sonstige Arbeitsbedingungen, wie z. B. Einstellungs- und Kündigungsbestimmungen, Arbeitszeit, Erholungs- und Sonderurlaub, vorübergehende Freistellungen, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Ausschlussfristen und Bestimmungen zur Entgeltsicherung älterer Beschäftigter.
Die Laufzeit der Manteltarifverträge entspricht im allgemeinen der von Rahmentarifverträgen. Dabei werden häufig für einzelne Regelungen wie z. B. Arbeitszeit oder Urlaub abweichende Kündigungsfristen vereinbart.
Metall-Tarifvertrag:
Manteltarifvertrag (MTV)
für die Beschäftigten (gewerbliche Arbeitnehmer/innen sowie Angestellte) und Auszubildenden
gültig ab 01.01.2019
Inhalt des MTV:
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Kapitel A: Arbeitsverhältnis
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Kapitel B: Arbeitszeitdauer
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Kapitel C: ARBEITSZEITVERTEILUNG
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Kapitel D: FREISTELLUNGSZEITEN
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Kapitel E: BEREITSCHAFT/REISEZEIT
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Kapitel F: MEHR-, SPÄT-, NACHT-, SONNTAGS- UND FEIERTAGSARBEIT
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Kapitel G: ARBEITSVERHINDERUNG / ARBEITSAUSFALL
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Kapitel H: URLAUB
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Kapitel I: VERGÜTUNGSBESTIMMUNGEN
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Kapitel J: BESTIMMUNGEN FÜR AUSZUBILDENDE
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Kapitel K: STREITFÄLLE / BETRIEBSRATSLOSE BETRIEBE
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Kapitel L: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Wähle jetzt Deine Arbeitszeit
In der Metall-Tarifrunde hat die IG Metall die verkürzte Vollzeit sowie acht freie Tage bei Kinderbetreuung, Pflege und Schichtarbeit durchgesetzt. Wer das im Jahr 2019 nutzen will, muss jetzt den Antrag einreichen.
Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie können ab 2019 über ihre Arbeitszeit stärker selbst bestimmen. Sie haben nun die Wahl, ihre Arbeitszeit zeitweise auf verkürzte Vollzeit zu reduzieren, bis auf 28 Stunden. Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder Schicht arbeitet, kann außerdem zusätzliche acht Tage im Jahr freinehmen. Das haben die IG Metall und ihre Mitgliederin der Metall-Tarifrunde durchgesetzt.
weitere Informationen
Antrag_verkuerzte Vollzeit.pdf
Antrag_tarifliche Freistellungszeit.pdf
Sonstige Tarifverträge:
Häufig werden auch zu einzelnen Bestimmungen, die normalerweise im Manteltarifvertrag geregelt werden, gesonderte Tarifverträge abgeschlossen, wie z. B. Tarifverträge über Jahressonderzahlungen, besondere Arbeitszeitregelungen, altersvorsorgende Leistungen, Qualifizierung, Vorruhestand wie Altersteilzeit und Entgeltsicherungen u. a. m.
Metall-Tarifvertrag:
Thema Sonderzahlungen und sonstige Zahlungen
Einheitlicher Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens (ETV 13. ME)
gültig ab 01.03.2004
Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV-AVWL)
vom 22.4.2006
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
vom 22.4.2006
Metall-Tarifvertrag:
Thema Altersteilzeit sowie Übergang in der Rente
Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) vom 1.4.2015 sowie vom 1.1.2010
Tarifvertrag Anspruchsvoraussetzungen (TV AVo) vom 1.4.2016
Anpassungstarifvertrag (ATV FlexÜ) vom 4.6.2014
Vereinbarung zur Umsetzung des TV über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen und Berechnungformeln zur Altersteilzeit vom 15.1.2015
Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen vom 30.9.2010
Metall-Tarifvertrag:
Thema Arbeitszeit (Sonderregelungen) und Beschäftigungssicherung:
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch)
vom 1.6.2012
Inhalt:
Absenkung der Arbeitszeit, Übernahme von Auszubildenden, Ausgleichzeitraum, Mehrarbeit und Freizeitausgleich sowie Sonderfallregelungen
Tarifvertrag über Langzeitkonten(TV LZK)
vom 15.12.2005
Tarifvertrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung
vom 16.2.2004/ 9.2.2007
Metall-Tarifvertrag:
Thema Entgeltsicherung:
Tarifvertrag zur Entgeltsicherung (TV EGS)
gültig ab 01.03.2004
Metall-Tarifvertrag:
Thema Zukunft Ausbildung + Qualifikation:
Tarifvertrag zur Bildung (TV B)
gültig ab 1.3.2015
Tarifvertrag Zukunft in Bildung (TV ZiB)
gültig ab 1.8.2010
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Tarifvertrag zur Förderung von Ausbildungsfähigkeit (TV FAF)
gültig ab 01.04.2008
Metall-Tarifvertrag:
Thema Leih-/ Zeitarbeit in der ME Industrie
Tarifvertrag zur Leih- /Zeitarbeit (TV LeiZ)
gültig ab 1.6.2012
Metall-Tarifvertrag:
Thema auswärtige Montagearbeit
Bundesmontagetarifvertrag (BMTV) - Montagestamm- und zeitarbeiter
gültig ab 20.6.2001 / TV gekündigt §§ teilweise in Nachwirkung
Tarifvertrag für Auslösungssätze und Fahrtkosten zum Bundesmontagetarifvertrag
gültig ab 20.6.2001 / TV gekündigt §§ teilweise in Nachwirkung
Tarifvertrag Montagezuschlag und Erschwerniszulagen auf Außenmontage (TV-MEA) gültig ab 7.2.2006
Metall-Tarifvertrag:
Thema ERA-Einführung
Einführungstarifvertrag zum Entgeltrahmenabkommen (ERA-ETV)
gültig ab 1.3.2004
Ergänzungsvereinbarung zum ERA-Einführungstarifvertrag (E-ERA-ETV)
vom 2.6.2005, 20.2.2008 und 10.10.2008
Tarifvertrag - ERA-Anpassungsfonds (TV ERA-APF) gültig ab 22.12.2003 bis 28.2.2015
Metall-Tarifvertrag:
Thema Betriebe ohne ERA-Einführung
In Betrieben, die ERA noch nicht eingeführt haben:
Lohnabkommen, Gehaltsabkommen und Ausbildungsvergütungen (einschl. Regelungen ERA Strukturkomponenten (Einmalzahlungen)
jeweils vom 01.05.2013 (Hinweis die Tabellen werden nicht mehr weitergeführt)
Lohnrahmenabkommen von 1975 einschl. Gehalts- und Lohnahmenabkommen von 1975 mit Anlage,
Manteltarifvertrag - Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (gültig ab: 01.01.2002)
Leistungen für IG Metall Mitglieder
Exklusiv für IG Metall Mitglieder
Tarifverträge sind im Grundsatz privatrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien für ihre Mitglieder.
Deshalb veröffentlicht die IG Metall die Tarifvertragstexte nicht.
Jedes Mitglied hat exklusiv Anspruch auf Aushändigung oder Übersendung der jeweiligen Tarifverträge durch seine Verwaltungsstelle. Kontakt..
Dies gilt auch für Tarifverträge welche die IG Metall in anderen Branchen, wie die Textil- und Bekleidungsindustrie, der Leiharbeitsbranche, dem Metall-Handwerke oder der Holz- und Kunststoffbranche, abschließt.
Letzte Änderung am 25. 01. 2019 19:23