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IG Metall Mönchengladbach - Rechtsschutz

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Aus der Reihe: Satzungsleistungen

Recht haben - Recht bekommen

Arbeits- und Sozialrechtsschutz für IG Metall-Mitglieder

Stress mit dem Chef? Kündigung erhalten? Ärger mit der Agentur für Arbeit?

Der Rechtsschutz der IG Metall bietet den Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung – und ficht die Rechte auch vor Gericht durch, falls nötig durch alle Instanzen.


Rechtsschutz? Alle Mitglieder der IG Metall.

Eine Beratung in Rechtsfragen gibt es sofort nach Beitritt.

Geht es um eine Prozessvertretung, ist eine Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten Voraussetzung.

 Weiteres in der IGM-Satzung § 26 Rechtsschutz


IG Metall- Leistungen
Rechtsschutz für Mitglieder.

Das ist unsere Stärke

Die IG Metall hat den Flyer über den gewerkschaftlichen Rechtsschutz aktualisiert. Auf 10 Seiten erläutern wir unter anderem, welche (finanziellen) Vorteile IG Metall-Mitglieder bei einer Rechtsstreitigkeit haben.

Rechtsschutz für Mitglieder

 

 Weitere Leistungen für IGM-Mitglieder...


Für welche Fälle gilt der Rechtsschutz?

Der Rechtsschutz deckt alles ab, was das Arbeits- und Sozialrecht hergibt:

Er gilt bei Kündigung, bei Streit um Arbeitsentgelt, Urlaub, Elternzeit, Abfindungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Eingruppierungen, Betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeugnisse, Mobbing und so weiter.

Streitigkeiten aus dem Sozialrecht, z. B. Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Schwerbehinderten-recht, Sozialhilfe, Kindergeld.


  Weitere Einzelheiten zu den Rechtsschutzleistungen...


Recht haben... kann was kosten...

Beispiel Kündigungsschutzprozess, Streitwert 8.000,00 Euro:

Es werden vier Monatseinkommen à 2.000,00 Euro brutto zugrunde gelegt

 

    Nicht-Mitglieder Mitglieder
1. Instanz

Gerichtskosten

(ohne evtl. Zeugenentschädigung)

 406,00 Euro 0,00 Euro
   Rechtsanwaltskosten  1.380,40 Euro 0,00 Euro
2. Instanz

Gerichtskosten

(ohne evtl. Zeugenentschädigung)

649,60 Euro 0,00 Euro
  Rechtanwaltskosten 1.543,19 Euro 0,00 Euro
 

Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers

1.543,19 Euro
0,00 Euro
  Kosten Insgesamt 5.522,38 Euro 0,00 Euro

 

 

Wer muss zahlen ?

Wenn der Prozess in 1. Instanz gewonnen wird, müssen Arbeitnehmer(innen) ohne IGM-Rechtsschutz auf jeden Fall den eigenen Anwalt zahlen1.380,40 Euro.

 Ein IGM-Mitglied mit Rechtsschutz hat keine Kosten.

Wenn der Prozess in 2. Instanz verloren wird, müssen Arbeitnehmer(innen) ohne IGM-Rechtsschutz alle Kosten tragen: 5.522,38 Euro.

 Ein IGM-Mitglied mit Rechtsschutz hat keine Kosten.

Bei Bedarf Rechtsschutz bitte bei der zuständigen Geschäftsstelle  beantragen.

 


Gibt es einen Unterschied zu einer Rechtsschutzversicherung?

Aber ja. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz geht oft über das hinaus, was eine normale Versicherung abdeckt. Zum Beispiel prüfen die Fachleute der Gewerkschaft Arbeits- und Aufhebungsverträge.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt.

Die Experten in den zuständigen IG Metall-Verwaltungsstellen hingegen helfen auch dann, wenn noch kein Streitfall vorliegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für ihre Mitglieder ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht.


Wo beantrage ich Rechtsschutz?

Die erste Anlaufstelle ist immer das Büro der örtlichen IG Metall-Geschäftsstelle.

 Kontakt zur Geschäftsstelle Mönchengladbach...


 Eine Ausnahme gibt es bei sozialrechtlichen Problemen hier können IG Metall Mitglieder aus  Mönchengladbach direkt   einen Termin mit dem Rechtsschutzbüro vereinbaren. Tel: 02161/ 8249522


 Kontakt zum DGB Rechtsschutz...


Geht es etwa um eine Kündigung, sollten Mitglieder umgehend mit ihrer IG Metall Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Zu diesem Gespräch sollte man alle wichtigen Unterlagen mitbringen.

Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort verschaffen sich dann einen Überblick. Die Geschäftsstelle prüft den Fall und entscheidet über die Gewährung von Rechtsschutz.

Das Gute: Oft lassen sich Streitigkeiten auch außergerichtlich beilegen.


Es kündigt sich Streit an – was soll ich jetzt tun?

Immer zuallererst die Geschäftsstelle kontaktieren. Außerdem kann es hilfreich sein den Betriebsrat aufsuchen.

Wichtig: Niemals, aber auch wirklich niemals irgendetwas ungeprüft unterschreiben, mag der Arbeitgeber noch so drängen. Das gilt auch für Streit mit den Behörden.


Weitere Hinweise und Links zum Thema:
Zuständige Sachbearbeiter der Geschäftsstelle:
Dieter Mischke

Anträge auf Rechtsschutzübernahme und Klageaufnahmen durch die IG Metall Mönchengladbach können während unserer Büroöffnungszeiten erfolgen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. Tel.: 02161 92693-18


Beratung für Mitglieder in der Sprechstunde

Jeden Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr bieten wir eine Sprechstunde mit einer Beratung durch die Fachsekretäre/ in zu arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Themen an.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. Tel.: 02161 926930.

Mehr zu den Sprechstunde


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Letzte Änderung am 08. 02. 2019 10:47