Arbeits- und Sozialrecht
Norbert Lenski Gewerkschaftssekretär zuständig für Arbeits- und Sozialrecht.
Sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung
Der Rechtsschutz der IG Metall bietet ihren Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe wissen die Experten der IG Metall über die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen Bescheid und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen - wenn nötig durch alle Instanzen.
Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall. Eine rechtliche Beratung ist nach Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten. Die Experten der IG Metall oder des DGB-Rechtsschutzes beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, den Trägern der Renten-, Kranken oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung.
Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?
Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit. Auch Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen,Lohnabrechnungen und vieles mehr, sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Bei Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung oder zur betrieblichen Altersversorgung hilft und berät die IG Metall. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge.
Welche Vorteile bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem Versicherungsanbieter?
Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oderAufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Wir helfen auch dann, wenn kein Streitfall zu Grunde liegt. Wir checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für unsere Mitglied ein - zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.
Arbeitsgerichtsprozeße können Teuer werden !
In der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt grundsätzlich jede Partei
ihre Anwaltskosten selber (§ 12a ArbGG). Die Kosten werden also nicht vom Gegner
erstattet, wenn der Prozess gewonnen wird.
Bei einer Kündigung werden in der Regel 3 Monatsgehälter an Streitwert festgelegt, hierzu ein Beispiel:
3000 Gehalt x 3 = 9000 Streitwert
Gerichtsgebühr = 362
Anwaltsgebühren = 1359,58 plus Auslagen
1721,58 bleiben an einem selbst hängen
Wird das Verfahren durch einen Vergleich beendet, entfallen die Gerichtsgebühren in
der Regel, die Rechtsanwälte erhalten dann jeweils eine zusätzliche Gebühr in Höhe von
534,31 Euro incl. Mehrwertsteuer.
Übernimmt die IG Metall auch die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?
Nein. Es passiert hier und da schon einmal, dass ein beauftragter Anwalt glaubt, die IG Metall komme für die Kosten auf. Mitglieder sollten darum auf der Hut sein: Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Diese sind alle in der IG Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien festgeschrieben. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Organisation unzulässig. Diese Kosten muss das Mitglied aus eigener Tasche zahlen. Je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit.
Wo beantragen Mitglieder den Rechtsschutz?
Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die zuständige IG Metall vor Ort. Im Falle einer Kündigung melden sich Betroffene schnell bei uns und vereinbaren einen Beratungstermin. Zu diesem Gespräch sind sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis mitzubringen. Dadurch verschaffen wir uns einen ersten Überblick. Wir prüfen den Fall und entscheiden über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.
Was sollen Betroffene zuerst tun bei einem Problem?
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es - neben dem Termin bei der Verwaltungsstelle - dringend zu empfehlen, den Betriebsrat aufzusuchen. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise gegenüber der Arbeitsagentur. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an die IG Metall Gummersbach.
! Achtung Fristen beachten !
Sozialrecht: in der Regel 1 Monat nach Zugang des Bescheides
Arbeitsrecht bei Kündigungen:
Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung