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IG Metall Gummersbach - Leiharbeit BAG Dez.10

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Bundesarbeitsgericht spricht christlichen Gewerkschaften Tariffähigkeit ab, Auswirkungen auch auf Oberbergische Unternehmen- IG Metall Oberberg begrüßt diese BAG Entscheidung

Flexibel und billig - dafür schätzen viele Arbeitgeber die Leiharbeit. Mithilfe der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen (CGZP) konnten sie jahrelang die Löhne in der Branche drücken und die Metalltarife umgehen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10) nun der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen hat, drohen auch Oberbergischen Unternehmen und Verleihern Nachforderungen in immenser Höhe.

Gummersbach, den 15.12.10

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen. Auf Grundlage dieser "Tarifverträge" wollten die Arbeitgeber das "Equal-Pay-Prinzip" umgehen. Die Tarifverträge der CGZP sind jedoch unwirksam.

In der Mitteilung zu seiner Entscheidung stellt das BAG fest, die CGZP sei kein Zusammenschluss tariffähiger Gewerkschaften, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen hätten. Der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gehe zudem über den ihrer einzelnen Mitgliedsgewerkschaften hinaus.

Die IG Metall Oberberg begrüßt die Entscheidung des BAG und sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass es sich bei der CGZP um eine nicht tariffähige Organisation handelt. "Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten - im Rahmen der Verfall- und Verjährungsfristen Anspruch auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben", erklärt Werner Kusel 2. Bevollmächtigter der IG Metall Gummersbach. Der Beschluss sei ein unübersehbares Signal an die Arbeitgeber, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen - weder in der Leiharbeit noch in anderen Bereichen.

Kusel weist zudem auf die enormen Rechtsfolgen des Beschlusses hin: "Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind auch die Verleihunternehmen verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen." Es sei daher mit zunehmenden Klagen von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu rechnen, die bisher auf Grundlage des unwirksamen CGZP-Tarifs entlohnt wurden. Bei der Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche werde die IG Metall Oberberg die Betroffenen unterstützen.

Doch auch an anderer Stelle drohen den Ver- und hier auch den Entleihunternehmen massive Nachforderungen: Als Folge des Beschlusses können die Sozialversicherungsträger die zu niedrig entrichteten Beiträge für die letzten vier Jahre von ihnen nachfordern - laut Schätzungen der IG Metall immerhin 500 bis 600 Millionen Euro pro Jahr.

Der IG Metall Bevollmächtigte Kusel sieht daher nun insbesondere die jeweiligen Sozialversicherungsträger in der Pflicht zu handeln, da Ende des Jahres Ansprüche für 2006 verfallen. "Die Sozialkassen müssen die Beiträge noch vor dem Jahreswechsel einfordern. Sonst verschenken sie viel Geld".

Wir haben auf diese Entwicklung schon auf der Leiharbeitsmessen vergangenen März in Gummersbach hingewiesen. Uns liegen diverse Arbeitsverträge aus den Oberbergischen Verleihunternehmen vor, aus denen hervorgeht, dass der Tarifvertrag der CGZP Anwendung findet. Wir werden unsere IG Metall Mitglieder in diesen Unternehmen anschreiben und Ihnen die juristische Unterstützung anbieten Ihre Ansprüche entsprechend durchzusetzen, so Kusel. Die IG Metall Oberberg hat hierzu eigene Rechtsberatungsstunden eingerichtet. Betroffene können sich bei der IG Metall Gummersbach unter 02261 / 92710 melden.

Auch die Betriebsräte in der Oberbergischen Metall- und Elektroindustrie werden nun im Rahmen ihrer Mitbestimmungsmöglichkeit prüfen, mit welchen Verleihunternehmen Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung geschlossen wurden und welche tariflichen Grundlagen hier Anwendung finden.

Derzeit liegt die Einstiegsentgeltgruppe der CGZP bei 7,60 € E1, vergleichbar mit der EG 1 in der Metall- und Elektroindustrie 13,50 €, die Differenz von 5,90 € ergibt einen Entgeltanspruch von rund 900,- € monatlich (Beträge immer Brutto) der nun von den Leiharbeitsunternehmen und wenn diese den Anspruch nicht erfüllen von den Entleihern nachgezahlt werden muss.

Welche Konsequenzen das für einige Oberbergische Unternehmen haben wird, ist derzeitig noch nicht abschätzbar, so Kusel. Hier rächt sich allerdings die vergangene Praxis: Anstatt festes Personal einzustellen lieber auf billigste Leiharbeit auszuweichen.