BAG-Entscheidung: Leiharbeiter zählen zur Betriebsgröße dazu
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch zählen Leiharbeiter künftig zur Betriebsgröße dazu. Das heißt, der Betriebsrat wird entsprechend größer, da eigentlich mehr Beschäftigte im Unternehmen arbeiten, als bisher gezählt wurden.
Ein größerer Betriebsrat kann sich außerdem besser für die Rechte der Leiharbeiter einsetzen. Die IG Metall begrüßt die Entscheidung deshalb ausdrücklich.
Ob in einer Firma ein Betriebsrat gegründet werden kann und wie groß der ist, richtet sich nach der Zahl der in der Firma beschäftigten Mitarbeiter. Da Leiharbeiter künftig wie Festangestellte gezählt und damit die Betriebsgröße eingerechnet werden müssen, wirkt sich das auch auf die Größe des Betriebsrates positiv aus. Der kann dann mehr Mitglieder haben als bisher. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt.
Bisher hatten die entsprechend kleineren Gremien mehr Arbeit zu erledigen, da Betriebsräte sich auch für eine bessere Behandlung und Bezahlung von Leiharbeitern einsetzen. Zum Beispiel bei Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Überwachung wenn spezieller Tarifverträge eingehalten werden müssen. "Das Bundesarbeitsgericht hat dieser in jeder Hinsicht unbefriedigenden Situation nun ein Ende bereitet, indem es durch das aktuelle Urteil die Schutzfunktion des Betriebsverfassungsgesetzes wieder hergestellt hat", sagte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall.
Wirkung entfaltet sich schon 2014
Die BAG-Entscheidung wird schon bei kommenden Betriebsratswahlen 2014 ihre Wirkung entfalten. Zusätzlich wirkt sich das Urteil positiv auf die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder und auf die Unternehmensmitbestimmung bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates aus. "Jetzt haben die Betriebsräte mehr Möglichkeiten, sich für die Interessen aller Beschäftigen im Betrieb einzusetzen", sagte Wetzel.