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IG Metall Gummersbach - Zustimmung zum Tarifabschluss

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IG Metall Oberberg stimmt neuem Tarifabschluss zu

Oberberg 25.2.15

Mehr Geld, sichere Altersteilzeit und Zeit für Bildung – die Tarifeinigung für die Metall- und Elektroindustrie sorgt bei der IG Metall Oberberg für große Zufriedenheit.
„Diesen Erfolg haben wir ausschließlich unseren Mitgliedern zu verdanken“, sagte der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Oberberg, Werner Kusel nach der Einigung auf einen neuen Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen. „Es gab mehr Warnstreikende als je zuvor – fast 6.000 in Oberberg.“ Selten hätten Beschäftigte in so vielen oberbergischen Betrieben die Arbeit niedergelegt. Kusel weiter: „Die Warnstreiks entfalteten mehr Druck als sonst. Für die Arbeitgeber waren sie sicherlich ‚am Rande des Erträglichen’, uns haben sie vorangebracht. Wir eröffnen mit diesem Gesamtpaket unseren Mitgliedern neue Perspektiven. Was mich besonders freut, weil es leider keine Selbstverständlichkeit ist: In dieser Tarifrunde hat die IG Metall Oberberg viele neue Mitglieder gewonnen. Das spornt an.“

Die Entgelterhöhung ist mehr als der Inflationsausgleich und der Produktivitätsfortschritt. „Damit steigt die Kaufkraft spürbar.“ Zudem bleibe Altersteilzeit erhalten, mit Verbesserungen für belastete Beschäftigte und Arbeitnehmer in den unteren Entgeltgruppen. „Und die Bildungsteilzeit verschafft den Beschäftigten erstmals einen erstreitbaren Zugang zu Weiterbildung“, freut sich der Geschäftsführer der IG Metall Oberberg.

Altersteilzeit
Ab dem 1. April gilt der neue Tarifvertrag zur Altersteilzeit. Der alte wäre Ende März ausgelaufen. Vier Prozent der Beschäftigten eines Betriebes können nun früher aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden. Dabei haben besonders belastete Beschäftigte einen Vorrang auf eine fünfjährige Altersteilzeit. Wer zum Beispiel Schichtarbeiter und 58 Jahre alt ist, hat vorrangig Anspruch.
Bildungszeit

Ganz neu ist das Bildungskonto. Um Arbeitszeit für Weiterbildung zu nutzen, kann diese angespart oder nachgearbeitet werden. Auf das Konto können eingezahlt werden: Arbeitszeit, Teile des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und mögliche freiwillige Leistungen des Arbeitsgebers. Darüber hinaus können Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren, dass weitere Gelder, in Bildungsmaßnahmen fließen. Betrieblich notwendige Weiterbildung – eine Erhaltungsqualifizierung, eine Anpassungsqualifizierung und eine Umqualifizierung – findet in der Arbeitszeit statt. Die Kosten trägt der Arbeitgeber alleine.

Die neue, persönliche berufliche Weiterbildung findet außerhalb der Arbeitszeit statt und wird über das Bildungskonto finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen darüber eine bis zu siebenjährige Bildungsvereinbarung ab. Nach Abschluss der Weiterbildung besteht ein Rückkehrrecht auf einen Arbeitsplatz mit mindestens dem alten Qualifikations- und Entgeltniveau.

Entgelte
Am 1. April erhöhen sich die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent. Für die Monate Januar, Februar und März gibt es einmalig 150 € (Auszubildende erhalten einmalig 55 €). Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 15 Monaten und gilt bis 31. März 2016.