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IG Metall Gummersbach - Urlaub und Krank

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Was tun, wenn man im Urlaub krank wird?

Ob Ferien auf dem Bauernhof oder an der Costa Brava: Viele Beschäftigte verreisen im Urlaub. Doch worauf müssen Berufstätige achten, wenn sie während der arbeitsfreien Zeit krank werden? Wir geben Antworten.

"30 Tage Bettruhe und der Arbeitnehmer ist wieder fit." - mit diesem Attest eines Arztes aus dem Ausland wollte sich ein Chef nicht zufriedengeben und weigerte sich, das Entgelt fortzuzahlen. Zu Recht. Denn wenn ein Beschäftigter im Urlaub erkrankt, gelten für das im Ausland ausgestellte Attest unter Umständen weitergehende Kriterien als für eine in Deutschland erstellte Bescheinigung.

Per Fax vorab

Erkrankt ein Beschäftigter im Urlaub, muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Auch muss man die Aufenthaltsadresse im Ausland mitteilen und wie lange man voraussichtlich krank sein wird. Das Attest muss spätestens am vierten Tag in der Personalabteilung vorliegen. Es empfiehlt sich, das Attest vorab per Fax oder E-Mail dem Arbeitgeber zukommen zu lassen und dann per Post nachzuschicken.

Vor dem Urlaub schlau machen
Ein Attest aus dem Ausland muss der Arbeitgeber nur anerkennen, wenn es unter den Ländern ein Sozialversicherungsabkommen gibt und die dortige staatliche Krankenkasse das Attest schriftlich bestätigt oder es von einem zugelassenen Kassenarzt ausgestellt ist. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, muss der Chef keine Entgeltfortzahlung leisten. Darum ist es ratsam, wenn man sich bei der Krankenkasse erkundigt, ob es mit dem Auslandsurlaubsziel ein Abkommen gibt und sich eine internationale Versicherungskarte ausstellen lässt. Gibt es kein Abkommen, sollte man eine (private) Zusatzversicherung für die Urlaubszeit abschließen. Ein ärztliches Attest muss erkennen lassen, dass der Arzt neben der Dauer ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit und nicht nur die Krankheit bescheinigt. Rechnungen für die Versicherung müssen möglichst detailliert sein und Diagnosen sowie Art der Behandlung ausweisen.
Was viele nicht wissen
Der Urlaub darf nicht einfach aufgrund von Krankheit verlängert werden. Das geht nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten.
Tipp: Korrektur beantragen
Wer während des Urlaubs erkrankt ist, sollte nach der Rückkehr im Betrieb prüfen, ob die Krankheitszeit als nicht verbrauchter Urlaub wieder dem Zeitkonto gutgeschrieben wurde, beziehungsweise eine entsprechende Korrektur beantragen.