Jugend- und Ausbildungsvertretungswahlen (JAV Wahl)
Im Oktober und November 2018 stehen die JAV-Wahlen an.
Wer sich schnell orientieren will oder noch gar nicht weiß, was eine JAV eigentlich ist, findet alles hier auf unsere Homepage.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wählbar sind alle Arbeitnehmer/innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alle Wahlberechtigten wählen im Abstand von zwei Jahren jeweils im Oktober und November die JAV
Wann wird gewählt?
Vorschlag der IG Metall, den Wahltermin so legen, dass die Neuen Azubi´s mitwählen können. Auch Auszubildende aus dem 1. Ausbildungsjahr können kandidieren, weil sie schon ein paar Wochen im Betrieb sind.
Wichtig: Entscheidend für den Wahltermin im Betrieb ist das Ende der Amtszeit der bestehenden JAV, damit keine vertretungslose Zeit besteht.
Das steht im Gesetz: Wahlzeitraum für die regelmäßigen JAV-Wahlen ist zwischen 1. Oktober und 30. November. Gewählt wird alle zwei Jahre. Ausnahme: Wenn es eine vorgezogene Neuwahl gegeben hat oder die JAV zum ersten Mal außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde, muss im Oktober/November 2010 nur dann
erneut gewählt werden, wenn die JAV bereits länger als ein Jahr im Amt ist. Konkret:
Wenn die letzte Wahl nach dem 30. September 2009 stattfand, muss im Oktober/November 2010 nicht neu gewählt werden.
Aufgaben der JAV
Die JAV kümmert sich darum, dass Gesetze und Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und die jeweils gültigen Tarifverträge eingehalten werden.
Die Ausbildung qualifiziert, zukunftsorientiert und sinnvoll ist.
Dass es eine Perspektive nach der Ausbildung gibt - Übernahme.
Die JAV hat zudem einen Überblick über alles, was den Azubis zusteht und informiert über die Rechte während der Ausbildung.
Wahlhelfer zur JAV Wahl
Dieser Wahlhelfer gibt eine kleine Orientierung, um die JAV-Wahl vorzubereiten. Hier kann man herausfinden, welches Wahlverfahren im eigenen Betrieb gilt, den Zeitplan für die JAV-Wahl in Abhängigkeit vom gewählten Wahltag ermitteln und den Terminplan zum Ausdrucken herunterladen.
Der Wahlhelfer kann nicht alle Fragen umfassend beantworten; bei weiteren Fragen zu Wahlordnung und Betriebsverfassungsgesetz hilft die IG Metall Gummersbach:
Ansprechpartner der IG Metall Gummersbach Simon Stefer
Alle Unterlagen zur Wahl zum Downloaden:
Terminplan
Der Ablauf der Wahl lässt sich im Wahlkalender online ermitteln.
Dafür musst Du aber Mitglied sein
Das ganze gibt es im IG Metall Extranet. Wenn Ihr IG Metall Mitglied seit, könnt Ihr Euch dort anmelden. Sollte es nicht direkt funktionieren bitte an Kollegin
Nina Soest wenden.