Rechtsschutz für IG Metall- Mitglieder
Unser Auftrag, unsere Leistung...
Rechtsschutz bedeutet...
Rechtshilfe der IG Metall in den unten aufgeführten Streitigkeiten durch
Grundlage ist der § 27 der IG Metall Satzung. Der Rechtsschutz ist eine freiwillige Unterstützungsleistung (§ 25 Nr. 2 der Satzung).
Hinweis: Die Gewährung liegt im Ermessen der IG Metall, die Ablehnung muss auf sachlichen Gründen beruhen
Rechtsschutz ist nicht nur Prozessvertretung, sondern auch Beratung.
Grundsätzlich läuft unser Rechtsschutz immer über uns als IG Metall und falls erforderlich über die DGB Rechtsschutz GmbH.
Nur in begründeten speziellen Ausnahmefällen darf – nur mit vorheriger Genehmigung des IGM-Vorstands – ein Rechtsanwalt beauftragt werden, soweit die DGB Rechtsschutz GmbH nicht auftreten soll oder darf.
Kostenübernahme durch die IG Metall
Mit der Rechtsschutzgewährung übernimmt die IG Metall die Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Kosten des Verfahrens sind insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten*, Gutachterkosten, Reisekosten des Mitgliedes zum Gerichtstermin, soweit dessen Anwesenheit vom Prozessvertreter für notwendig gehalten oder vom Gericht angeordnet worden ist; Reisekosten des Mitgliedes zur Gutachterstelle; Kosten der Zwangsvollstreckung, des Verfahrens zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und Anordnung der Haft und des Insolvenzverfahrens.
*Anwaltskosten und Gutachterkosten: Nur im Einzelfall nach vorheriger Prüfung und Zustimmung durch den IG Metall-Vorstand
Rechtsschutz-ABC
IG Metall Rechtsschutz gibt es bei Streitigkeiten aus folgenden Bereichen:
Arbeitsverhältnis:
- Abfindung
- Abmahnung (einschl Gegendarstellung gegen die Abmahnung)
- Abwicklungsvertrag
- Änderungskündigung ...
- Anhörung des Betriebsrats
- Anrechnung von Tariferhöhungen
- Aufhebungsvertrag
- Auszubildende + Berufliche Bildung
- Befristung
- Beschlussverfahren
- Betriebliche Altersversorgung + Betriebsrente (gegenüber Arbeitgeber, nicht gegen Lebensversicherungen o. ä.)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Betriebsrat
- Betriebsratsanhörung
- Betriebsrentenanpassung
- Betriebsübergang
- Bezugnahmeklausel
- Eingruppierung
- Einkommenssteuer: Rechtsschutz gegen (Einkommens-)Steuerbescheide gibt es in der Regel nur bei einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. * Vertretung nicht durch DGB Rechtsschutz
- Erfindungen/Arbeitnehmererfindungen: Rechtsschutz nur für eine Erstberatung bei einem (Fach-)Anwalt, die beim IGM-Vorstand zu beantragen ist
- Familienpflegezeitgesetz
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- Insolvenz Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung / Pensionssicherungsverein
- Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
- Kündigung, allgemeines und Schriftform
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Kündigung von schwerbehinderten/ gleichgestellten Menschen
- Kündigungsfrist
- Kündigungsgründe
- Lohnzahlung
- Pflegezeitgesetz
- Prüfungsentscheidungen (Rechtsschutz gewährt werden, aber nur wegen Bestehens oder Nichtbestehens.
- Schulungsmaßnahmen des Betriebsrats
- Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren (Rechtsschutz kann gewährt werden, wenn sich das Verfahren gegen unser Mitglied richtet. Das heißt für eigene Anzeigen und Strafanträge des Mitglieds gegen den Arbeitgeber gibt es keinen Rechtsschutz.
- Tarifauslegungsfragen
- Teilzeitanspruch
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats oder der IG Metall
- Urlaub
- Urlaubsabgeltung
- Verbesserungsvorschlag
- Wahlanfechtung
- Weihnachtsgeld/Sonderzahlung
- Zeugnis ...
Sozialrecht (Sozialversicherung)
Wohngeld und Arbeitslosengeld II)
- Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II) Job-Center
- Anspruchsberechtigte
- Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Wohngemeinschaft
- Arbeitsgelegenheiten
- Erreichbarkeit
- Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
- Sanktionen
- Urlaub
Arbeitslosengeld (SGB III) Arbeitsagentur
- Frühzeitige Arbeitsuche
- Krankheit und Arbeitslosigkeit
- Sperrzeit- und Ruhenszeiten
- Insolvenzgeld
- Kurzarbeitergeld
Krankenversicherung (SGB V)
- Arbeitsunfähigkeit
- Krankheit
- Krankengeld
- Versicherter Personenkreis
Unfallversicherung (SGB VII)
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Verletztengeld und Übergangsgeld
- Rente an Versicherte
- Allgemeine Leistungen der Unfallversicherung: (nach Eintritt des Versicherungsfalles)
- Minderung der Erwerbsfähigkeit
Rentenversicherung (SGB VI)
- Altersrente (Renten wegen Alters)
- Erwerbsminderungsrente
- Teilhabe
- Stationäre Rehabilitation
- Übergangsgeld
- Renten wegen Todes
- Hinzuverdienst
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (SGB XII)
Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Schwerbehinderung
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- Merkzeichen / Nachteilsausgleiche
Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten nach dem Ausländergesetz, soweit ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht.
Klageerhebung durch das Mitglied ohne Zustimmung der IG Metall
Hat das Mitglied ohne Zustimmung der IG Metall Klage erhoben, kann ihm zwar nachträglich bei Vorliegen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Rechtsschutz gewährt werden; die bis zur Erteilung des Rechtsschutzes entstandenen Kosten trägt das Mitglied selbst. Die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite können in begründeten Fällen von der IG Metall übernommen werden.
In allen anderen Rechtssachen, insbesondere in allgemeinen Zivil- und Strafsachen, darf nach dem Rechtsberatungsgesetz kein Rechtsschutz gewährt werden, auch nicht durch Beratung der Mitglieder. Organisationsvertreter/-innen, die gegen diese Grundsätze verstoßen, setzen sich unnötigerweise einem Ordnungswidrigkeitsverfahren aus.
Verfahren vor ausländischen Gerichten oder Behörden
Mit Hilfe anderer europäischer Gewerkschaften kann der IG Metall Vorstand insbesondere Prozessvertretung im Rahmen des EMB Solidaritätspakts in folgenden Ländern vermitteln:Belgien, Frankreich, Niederlande, Österreich und Schweiz.
Letzte Änderung am 13. 05. 2015 15:17