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IG Metall Bielefeld - Arbeitgeberregeln zu Corona

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„Arbeitgeber schießen übers Ziel hinaus, lenken von tatsächlichen Problemen ab!“

Die IG Metall kritisiert die eigenwillige Auslegung der Coronaeinreiseverordnung NRW durch die Arbeitgeber. Die Gesundheitsämter und die offiziellen Behörden sind für Quarantäne Regelungen zuständig – nicht die Arbeitgeber

Corona hat in den vergangenen Monaten viele Bereiche unseres Lebens verändert. Die Auswirkungen machen auch vor der kommenden Urlaubszeit nicht Halt. Viele Menschen haben sich nach den harten letzten Monaten auf die Sommerferien gefreut.

Klar ist aber auch: Jegliche privaten Aktivitäten, insbesondere Reisen in Corona-Risikogebiete, könnten nicht nur eine Gesundheitsgefahr für die eigene Familie darstellen, sondern auch für die Kollegen im Betrieb.

„Weder die aktuelle Einreiseverordnung in NRW, oder andere Maßnahmen der Behörden, sehen die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, noch die Aushebelung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates vor. „Die Arbeitgeber machen sich mit der Begründung Corona aktuell eigene Regeln und versuchen so auf die Urlaubsgestaltung der Kolleginnen und Kollegen Einfluss zu nehmen“, so Ute Herkströter, erste Bevollmächtigte der IG Metall Bielefeld.

Während bei Tönnies die Herausgabe der Adressen von Beschäftigten mit dem Datenschutz begründet wird, fordern nun die Arbeitgeber von den Beschäftigten die totale Kontrolle über das Privatleben während der arbeitsfreien Tage. Teilweise geht dieser Kontrollwunsch soweit, dass der Arbeitgeber nach dem Urlaub den Reisepass kontrollieren möchte.

„Die Arbeitgeber schießen übers Ziel hinaus und lenken von tatsächlichen Problemen ab. Wir erwarten von den Arbeitgebern, dass wir gemeinsam weiter an guten Maßnahmen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes arbeiten und dass sie sich nicht gegen die notwendigen Veränderungen sperren“, fordert Ute Herkströter.

Nach der aktuellen Verordnung müssen sich Urlauber, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land nach Deutschland zurückkehren, sofort in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Liste der Risikogebiete wird regelmäßig aktualisiert, sodass Urlauber kurz vor ihrer Rückreise nach Deutschland einen Blick auf die aktuelle Liste werfen sollten. Betroffene Rückkehrer müssen das Gesundheitsamt über ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet und über eventuelle Krankheitssymptome informieren.

Die Verordnung nennt jedoch zahlreiche Ausnahmen von diesen Pflichten, insbesondere für besondere Reisegründe oder bestimmte „systemrelevante“ Berufsgruppen. Zu den wichtigsten Reisegründen, die eine Ausnahme recht-fertigen, zählen etwa ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, der Be-such des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Einäscherungen oder die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

„Wir erhalten täglich Anrufe, wo Arbeitgeber mit der Begründung „Corona“ teilweise mit Kündigungen und Kürzung des Entgelts drohen, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die „Arbeitgeber Corona Regeln“ halten“. Weiter führt Oguz Önal, zweiter Bevollmächtigter an: „Es ist pietätlos, jemanden mit der Kündigung zu drohen, der nur zur Beerdigung seines Vaters in die Türkei fliegen möchte.“