Ute Herkströter, Bevollmächtigte der IG Metall: Niemand weiß zurzeit, wie lange und in welchem Ausmaß die Corona Pandemie die gewohnten Formen des miteinander Lebens und Arbeitens noch beinträchtigen wird. Die Verunsicherung bei vielen Beschäftigten ist groß. Überforderungen in finanzieller Hinsicht als auch in der Organisation des Alltags drohen. Uns war es wichtig, den Menschen auch in schwierigsten Zeiten Sicherheiten durch gute und passgenaue Lösungen zu geben. Das ist uns gelungen.
So seien Regelungen gefunden worden, die Arbeitsplätze sichern, finanzielle Einbußen bei Kurzarbeit minimieren und Möglichkeiten bieten, sich besser um Kinderbetreuung kümmern zu können.
Der Tarifvertrag Zukunft in Arbeit hat in der Krise 2009/2010 dafür gesorgt, dass es keine Entlassungen gegeben hat. Er wird reaktiviert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Er regelt u.a. folgende Punkte:
- Um die Einführung von Kurzarbeit zu erleichtern, können in der Laufzeit des Tarifvertrages die Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Dadurch erhöht sich das monatliche Kurzarbeitergeld. Dafür erhalten die Beschäftigten einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
Der Tarifvertrag tritt sofort in Kraft und kann frühestens zum 31.12. 2020 gekündigt werden.
Ein Solidartarifvertrag 2020 ergänzt die Regelungen des Tarifvertrages Zukunft in Arbeit 2020 u.a. um folgende Punkte:
- Zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei Kurzarbeit wird in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet. Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt.
- Bei Kinderbetreuungsengpässen im Zuge der Schul- und Kitaschließungen wird die Möglichkeit, 8 freie Tage statt des tariflichen Zusatzgeldes zu nehmen, auf Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erweitert. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern mindestens fünf freie Tagen ohne Anrechnung auf den Urlaub unter Weiterzahlung des Entgeltes.
Alle Regelungen des Solidartarifvertrag 2020 treten sofort in Kraft. Der Vertrag kann zum 31.12.2020 gekündigt werden.
Herkströter: In dieser hochdynamischen Zeit war es wichtig, schnelle klare und einfache Lösungen für die Menschen zu schaffen. Hier haben wir uns handlungsfähig gezeigt. Jetzt steht fest: Es gibt Beschäftigungssicherung, Entgeltsicherheit und gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich zudem, nach Abklingen der Pandemie die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere zur betrieblichen Bewältigung der Herausforderungen durch Transformation fortzusetzen.
Darüber hinaus macht Ute Herkströter deutlich: Die Hilfen für Unternehmen müssen auch dafür genutzt werden, dass eine Schieflage bei den Beschäftigten verhindert wird. Die Arbeitgeber werden bei den Sozialabgaben entlastet, davon muss auch bei den Beschäftigten was ankommen. Von 60 % bzw. 67 % Kurzarbeitergeld kann niemand leben..